Städtische Dienststellen wegen Wahl-Auszählung am 26. Mai geschlossen
Pressemitteilung vom 20.05.2014
Am Montag, 26. Mai 2014, bleiben die städtischen Ämter und Dienststellen geschlossen. Grund dafür ist die Auszählung der Gemeinderats- und Kreistagswahlen, mit der die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Von der Schließung ausgenommen sind die Ämter, bei denen beispielsweise Bebauungspläne zur Einsicht ausliegen.
Rekordverdächtig ist die Anzahl der Tübinger Briefwählerinnen und -wähler. Fast jeder sechste Wahlberechtigte hat bei diesen Europa- und Kommunalwahlen Briefwahl beantragt: Von den rund 66.500 Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen und den rund 61.800 Wahlberechtigten für die Europawahl haben bislang etwa 10.500 Bürgerinnen und Bürger Briefwahl beantragt. Bei den letzten Europa- und Kommunalwahlen im Jahr 2009 waren es noch 7.000 Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben.
Was ist bei der Stimmabgabe zu beachten?
Die Wählerinnen und Wähler sollten die Stimmzettel zur Kommunalwahlen in Ruhe zu Hause ausfüllen. Ins Wahllokal sollten die ausgefüllten Stimmzettel sowie die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweis mitgebracht werden. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar, genügt auch der Personalausweis oder Reisepass. Weitere Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden in den Wahllokalen bereit gehalten. Den Stimmzettel für die Europawahl gibt es erst im Wahllokal.
Mit 40 Stimmen wird bei den Kommunalwahlen der Gemeinderat gewählt, der Kreistag mit 22 Stimmen und in den Stadtteilen der Ortschaftsrat mit sieben (Bebenhausen) beziehungsweise elf Stimmen. Für die Europawahl hat man nur eine Stimme.
Bei der Kommunalwahl können nur Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden, die in den Listen aufgeführt sind. Für jeden der Bewerberinnen und Bewerber können im Rahmen der jeweils verfügbaren Stimmen bis zu drei Stimmen abgegeben werden („kumulieren“). Dabei ist zu beachten, dass nicht mehr Stimmen vergeben werden als jeweils zulässig beziehungsweise, dass die Stimmenzahl auch voll ausgeschöpft wird. Wählerinnen und Wähler können auch Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Listen wählen („panaschieren“). Sofern dabei Bewerberinnen und Bewerber handschriftlich auf einen Stimmzettel eingetragen werden, ist darauf zu achten, dass die Angaben vollständig und eindeutig sind. Auch die dreistellige laufende Nummer des jeweiligen Kandidaten sollte mit angeben werden.
Wann wird ausgezählt und wann stehen die Ergebnisse bereit?
Bereits am Sonntag, 25. Mai 2014, wird unmittelbar nach der Schließung der Wahllokale mit der Auszählung begonnen – zuerst die Europawahl, danach in den Stadtteilen die jeweiligen Ortschaftsratswahlen. Am Montag, 26. Mai 2014, werden ab 8 Uhr zuerst die Gemeinderatswahl und dann die Kreistagswahl in städtischen Diensträumen ausgezählt. Die Auszählung ist öffentlich. Alle Wahlergebnisse werden schnellstmöglich auf der städtischen Internetseite www.tuebingen.de/wahlen veröffentlicht. Auch mobil lassen sich mit der App „Wahlportal“ die Wahlergebnisse für die Universitätsstadt Tübingen sowie für andere deutsche Gemeinden, Städte und Kreise verfolgen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.wahl.mobi. Wer die Zwischenstände der Kommunalwahl-Auszählungen live verfolgen will, hat am Montag im Wahlcafé im Blauen Turm
von 10 bis 19 Uhr Gelegenheit dazu.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen