Daten und Fakten zur Oberbürgermeisterwahl 2014 in Tübingen
Pressemitteilung vom 16.09.2014
Die Oberbürgermeisterwahl in Tübingen findet am Sonntag, 19. Oktober 2014, statt. Erhält bei dieser Wahl keiner der Kandidatinnen und Kandidaten eine absolute Mehrheit, findet am Sonntag, 9. November 2014, eine Neuwahl statt, bei der neue Bewerberinnen und Bewerber zugelassen sind.
Bewerbungsschluss für die Oberbürgermeisterwahl ist am Montag, 22. September 2014, um 18 Uhr. Am Dienstag, 23. September 2014, entscheidet dann der Gemeindewahlausschuss über die Zulässigkeit der eingegangenen Bewerbungen. Bei zeitgleich eingegangenen Bewerbungen entscheidet er zudem über die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel.
Erst nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses können die Stimmzettel gedruckt und Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden den etwa 66.000 Wahlberechtigten bis Samstag, 27. September 2014, zugestellt. Mit der Wahlbenachrichtigung kann dann online, schriftlich oder persönlich Briefwahl beantragt werden.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Tübingen mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sendet eine E-Mail an wahlamt@tuebingen.de. Anzugeben sind dabei neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses. Bei einer von der Wohnanschrift abweichenden Versandadresse ist anzugeben, ob die Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Neuwahl auch an die genannte Anschrift gesendet werden sollen.
Hinweis für die Medien:
Mit den ersten Ergebnissen ist am Wahlabend gegen 18.20 Uhr zu rechnen. Bis 19 Uhr dürfte fertig ausgezählt sein.
www.tuebingen.de/wahlen
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen