Stadtbildpflege: Jetzt noch Fördermittel beantragen
Pressemitteilung vom 18.09.2014
Alljährlich stellt die Stadt 30.000 Euro bereit, um Hausbesitzerinnen und -besitzer bei der Erhaltung ihrer Häuser in der Altstadt zu unterstützen. Mit dem Geld werden unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen gefördert, die vom öffentlichen Raum aus sicht-bar sind und die zum einmaligen und unverwechselbaren Charakter der Tübinger Altstadt und der Ortsteile beitragen. Für 2014 sind noch Gelder frei, für die Anträge gestellt werden können.
Pro Gebäude stehen innerhalb von fünf Jahren maximal 5.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden nur Maßnahmen, die der Stadt- und den Ortsbildsatzungen entsprechen und zuvor mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt worden sind. Mit der Unterstützung soll dem aus den Regelungen der Stadtbildsatzung folgenden Mehraufwand für die Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes der Tübinger Altstadt Rechnung getragen werden. Hierzu zählen beispielsweise Sprossenfenster mit Klappläden und Holzfensterbekleidungen, die Erhaltung der charakteristischen Merkmale einer Fassade mit Gesimsen, und den für die Altstadt typischen Farbtönen.
Informationen über die Satzungen, deren Geltungsbereiche, die Förderbedingungen und die zuständigen Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen sind zu finden unter www.tuebingen.de/stadtbildpflege
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen