Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl werden verschickt
Pressemitteilung vom 19.09.2014
In diesen Tagen erhalten alle rund 66.000 wahlberechtigten Tübingerinnen und Tübinger die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 19. Oktober 2014 zugestellt. Personen, die bis einschließlich Sonntag, 28. September 2014, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, können bei der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 07071 204-1206 nachfragen.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahlsonntag 16 Jahre alt und seit mehr als drei Monaten in Tübingen mit Hauptwohnung gemeldet ist sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der 27 weiteren Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss und enthält auf der Rückseite auch einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Briefwahl kann mit der Wahlbenachrichtigung schriftlich oder auch persönlich bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen und den Verwaltungsstellen der Stadtteile beantragt werden. Der Antrag kann auch online unter www.tuebingen.de/wahlen gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen sind frühestens ab Donnerstag, 25. September 2014, erhältlich, da erst dann der Stimmzettel vorliegen wird.
Die Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl endet am Montag, 22. September 2014 um 18 Uhr. Bisher sind neun Bewerbungen eingegangen. Der Gemeindewahlausschuss tagt am Dienstag, 23. September 2014 um 11 Uhr im Sitzungssaal des Blauen Turms, Friedrichstraße 21. Er entscheidet über die Zulässigkeit der eingegangenen Bewerbungen und die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel. Bei zeitgleich eingegangenen Bewerbungen wird durch Losentscheid die Reihenfolge ermittelt. Werden vom Gemeindewahlausschuss Bewerbungen zurückgewiesen, kann sich der Druck des Stimmzettels möglicherweise verzögern und damit auch die Ausgabe der Briefwahlunterlagen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen