Ab sofort: Tempo 40 rund um den alten Botanischen Garten
Pressemitteilung vom 07.10.2014
Die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch das Regierungspräsidium Tübingen macht es möglich: Ab sofort darf rund um den alten Botanischen Garten 40 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Ausgenommen ist lediglich die Wilhelmstraße, auf der weiterhin Tempo 30 vorgeschrieben ist.
„Tempo 40 wird von vielen Autofahrenden begrüßt“, so Baubürgermeister Cord Soehlke. Er setzt dabei auf Kooperation und Rücksicht: „Nur wenn auch wirklich 40 gefahren wird, ist diese Maßnahme im Sinne des Umweltschutzes vertretbar.“ Soehlke montierte am Dienstag, 7. Oktober, gemeinsam mit dem Leiter der Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums, Dietmar Enkel, eines der Schilder für das neue Tempolimit. Insgesamt 34 Schilder weisen die Autofahrer auf die neue Regelung hin. Eine Anzeigetafel in der Westbahnhofstraße hilft den Verkehrsteilnehmenden, sich auf Tempo 40 einzustellen.
„Für uns ist die Erweiterung der Umweltzone zum 1. Januar 2015 auf das gesamte Tübinger Gebiet die wichtigste neue Maßnahme des Luftreinhalteplans“, so Dietmar Enkel, Leiter der Abteilung Umwelt im Tübinger Regierungspräsidium. „Der neue Plan ist aber auch die Grundlage für Tempo 40 auf dem Innenstadtring. Wie die jetzt vorliegenden Erkenntnisse zeigen, ist Tempo 40 für die Luft dort mindestens gleich gut wie Tempo 30. Deshalb ist 40 auch für uns eine gute Lösung – wir konnten dem Wunsch der Stadt Tübingen ohne Probleme nachkommen.“
Ein Gutachten im Auftrag des Regierungspräsidiums hatte ergeben, dass bei Tempo 40 entlang dieser Strecke mit einer etwas geringeren Belastung durch Feinstaub und Stickoxiden zu rechnen ist als bei Tempo 30. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die 40 Stundenkilometer auch tatsächlich eingehalten werden. Dafür sorgen ab sofort zwei stationäre Blitzer am Stadtgraben und der Kreuzung Silcherstraße/Hölderlinstraße.
In Tübingen werden in der Mühlstraße und in Unterjesingen Feinstaub und Stickoxide gemessen. An beiden Stellen werden seit vielen Jahren die zulässigen Grenzwerte überschritten. Deshalb hat das Regierungspräsidium 2005 den ersten Luftreinhalteplan für Tübingen erstellt. Die erste Fortschreibung erfolgte 2012. Zu den vorgeschriebenen Maßnahmen gehörte unter anderem Tempo 30 für den Innenstadtring. Die Regelung trat im Februar 2013 in Kraft. Da die Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden weiterhin die Grenzwerte übersteigt, hat das Regierungspräsidium den Luftreinhalteplan 2014 zum zweiten Mal fortgeschrieben. Wichtigste Maßnahme in der jüngsten Fortschreibung ist die Vergrößerung der Umweltzone auf das gesamte Gemeindegebiet mit allen Teilorten sowie die Einbeziehung der Bundesstraßen in die Umweltzone. Sie soll bis Anfang Januar 2015 greifen. Mit dem neuen Luftreinhalteplan sind weiter die Grundlagen für die neue Tempo-40-Regelung geschaffen, welche die Stadt jetzt bereits umgesetzt hat.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen