Bewohnerparkausweise für 2015 kommen
Pressemitteilung vom 10.12.2014
In den nächsten Tagen werden die Bewohnerparkausweise für das Jahr 2015 mit der Post versandt. Mit dem Dokument ist das Parken in dem Parkgebiet möglich, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Alle Tübingerinnen und Tübinger, die bereits 2014 einen solchen Ausweis hatten, bekommen diesen automatisch zugesendet, außer sie haben ihn ausdrücklich abbestellt. Übergangsweise kann bis Ende Januar 2015 auch der Bewohnerparkausweis von 2014 in den Fahrzeugen ausgelegt werden.
Wer bis zum 12. Januar 2015 keinen neuen Ausweis im Briefkasten findet, sollte sich beim Bürgerbüro Stadtmitte der Stadtverwaltung Tübingen melden. Falls die Angaben auf dem neuen Bewohnerparkausweis nicht mehr aktuell sind, muss ebenfalls das Bürgerbüro Stadtmitte informiert werden. Wer einen Bewohnerparkausweis zugestellt bekommt und ihn 2015 nicht benötigt, kann ihn bis zum 31. Januar 2015 kostenlos beim Bürgerbüro Stadtmitte zurückgeben. Bei Rückgabe nach dem 31. Januar erfolgt keine Gebührenrückerstattung. Die Jahresgebühr beträgt 30 Euro.
www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen