Zentrale Anmeldung für Kinderbetreuungsplätze ab 2015
Pressemitteilung vom 15.12.2014
Wer in Tübingen einen Betreuungsplatz für sein Kind sucht, hat es ab dem kommenden Jahr leichter: Ein neues, einheitliches Anmeldeverfahren gilt für alle Einrichtungen, in denen Kinder tagsüber betreut werden, unabhängig davon, wer die Einrichtung betreibt. Ab Januar 2015 gibt es dafür ein gemeinsames Anmeldeformular für das ganze Stadtgebiet sowie einheitliche Anmelde- und Vergabefristen.
„Für die Eltern bedeutet das eine enorme Erleichterung“, sagt die Erste Bürgermeisterin Dr. Christine Arbogast. „Niemand muss mehr vorsorglich in mehreren Kinderhäusern Anmeldebögen ausfüllen, das Wettrennen um die freien Plätze entfällt.“ Ziel des gemeinsamen Verfahrens ist, den Tübinger Familien den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz einfacher, übersichtlicher und schneller zu erfüllen. Froh sei sie, so Arbogast, dass sich alle Träger am neuen Verfahren beteiligen: Neben den 41 städtischen Betreuungseinrichtungen sind alle mit im Boot – von den kleinen freien Betreibern bis zu den Kirchen und dem Eltern- und Tageselternverein e.V.
Frei werdende Plätze können künftig zeitnah weitervermittelt werden. Für die Eltern war das dezentrale Verfahren unübersichtlich und zeitaufwändig; ortskundige Familien waren gegenüber neu zugezogenen im Vorteil. Zahlreiche Doppelanmeldungen erschwerten die Übersicht über freie bzw. fehlende Betreuungsplätze. Ohne Mehrfachanmeldungen ist schneller ersichtlich, ob die vorhandenen Plätze für die Tübinger Familien ausreichen.
Und so funktioniert es
Die freie Wahl der Eltern wird durch das neue Verfahren nicht beschränkt; auch vergeben die Träger ihre Plätze weiterhin selbst. Pro Kind können bis zu drei Betreuungswünsche (einschließlich der Kindertagespflege) angemeldet werden. Dabei können die Familien zwischen dem Grundangebot mit bis zu 35 Betreuungsstunden pro Woche und einem erweiterten Angebot wählen.
Für das Verfahren ist die neu geschaffene zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK) zuständig. Die Kinder müssen spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bei der ZAK angemeldet werden. Dreieinhalb Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin ist das Verfahren abgeschlossen, wenn sich die Eltern für einen angebotenen Platz entschieden haben. Sollen sie keinen Platz bei den gewünschten Einrichtungen bekommen, sucht die ZAK nach einer anderen Betreuungsmöglichkeit und schlägt diese den Eltern vor.
Zunächst gibt es ab Januar 2015 das neue Anmeldeformular. Es liegt ab Jahresbeginn in allen Einrichtungen aus und kann dann auch aus dem Internet heruntergeladen werden unter www.tuebingen.de/zak.
Ab Mai 2015 gibt es unter dieser Adresse zusätzlich eine gemeinsame Plattform, auf der sich alle Einrichtungen mit Texten und Bildern präsentieren. Wer mag, kann aber auch wie bisher in die Einrichtungen gehen und sich dort Rat und Hilfe bei der Anmeldung holen.
Wer sein Kind bereits 2014 angemeldet hat, aber bis jetzt noch keine Zusage bekommen hat, wird automatisch in das neue Verfahren übernommen. Dazu leiten alle Einrichtungen die offenen Anmeldungen an die zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung weiter, sofern die Eltern damit einverstanden sind.
Hintergrund
In Tübingen gibt es rund 3.800 Plätze in der Kindertagesbetreuung. Davon sind 1.130 Plätze für unter Dreijährige reserviert, rund 2.000 Plätze sind in städtischen Einrichtungen. Darüber hinaus bieten die Kirchen und andere große Träger in 18 Kinderhäusern zusammen 820 Betreuungsplätze an. 27 kleinere Träger bieten in Tübingen 825 weitere Plätze in der Kindertagesbetreuung. Der Eltern- und Tageselternverein vermittelt rund 200 Plätze bei Tagesmüttern und -vätern.
Zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK)
FAB Kindertagesbetreuung
Fruchtschranne 5
72070 Tübingen
E-Mail: zak@tuebingen.de
www.tuebingen.de/zak
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen