Grund- und Hundesteuerbescheide werden versandt
Pressemitteilung vom 29.12.2014
Wer in Tübingen ein Grundstück oder einen Hund besitzt, bekommt demnächst Post von der Stadtverwaltung: Am Freitag, 9. Januar 2015, verschickt die Universitätsstadt Tübingen rund 25.000 Grund- und rund 1.750 Hundesteuerbescheide.
Grundsteuerbescheide werden normalerweise nur dann erstellt, wenn sich die steuerlichen Verhältnisse ändern. Doch im Januar 2015 gibt es Bescheide für alle steuerpflichtigen Objekte. Dies ist ein Service der Universitätsstadt Tübingen, da viele Steuerpflichtige den letzten Bescheid schon vor fünf Jahren erhalten haben. Die Grundsteuer ist in der Regel in vier Raten zu bezahlen. Wer sie in einer Rate am 1. Juli eines Jahres zahlen möchte, muss im Vorjahr einen Antrag stellen.
Die Hundebesitzerinnen und -besitzer erhalten mit ihren jährlichen Steuerbescheiden keine neuen Hundesteuermarken, da die alten Marken weiter gelten. Wer in Tübingen einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden, Hundesteuer zahlen und die von der Stadt ausgegebene Steuermarke am Halsband des Hundes befestigen. Steuerbefreiungen gibt es auf Antrag unter anderem für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser oder hilfsbedürftiger Personen dienen.
www.tuebingen.de/grundsteuer
www.tuebingen.de/hundesteuer_anmeldung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen