Winterdienst in Tübingen
Pressemitteilung vom 30.12.2014
90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 18 Räumfahrzeuge sind derzeit für die Kommunalen Servicebetriebe (KST) rund um die Uhr im winterlichen Einsatz. Sie räumen den Schnee und streuen abstumpfende Mittel gegen die Glätte. Ihre Schichten dauern von Montag bis Samstag zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr abends. Am Sonntag arbeiten sie von 5 bis 21 Uhr. Dabei sind die Tübinger Straßen in verschiedene Prioritäten eingeteilt, die nacheinander abgearbeitet werden – wenn nötig und möglich, auch mehrfach am Tag. Bei Bedarf – wie seit dem Wintereinbruch am Samstag, 27.Dezember 2014 – werden zusätzlich nachts zwischen 21 und 4 Uhr die wichtigsten Nachtbuslinien und die Klinikzufahrten freigehalten.
Damit die Fußgänger sicher unterwegs sind, haben die Mitarbeiter der KST auf den Fußwegen in Park- und Gartenanlagen und auf Holzbrücken Splitt verteilt. Dadurch wird die Rutschgefahr bei Schnee und Eisglätte reduziert. Dennoch ist gerade auf diesen Strecken im Winter Vorsicht geboten. Auch in der Altstadt werden die wichtigsten Straßen und Plätze geräumt und gestreut. Zwei Prioritätsstufen sorgen dafür, dass die Fahrrad-Hauptrouten durchgängig geräumt und gestreut werden können. Der Rittweg nach Bebenhausen ist seit Samstag, 27. Dezember 2014 aufgrund der winterlichen Verhältnisse gesperrt.
Die Privathaushalte und Geschäftsleute müssen ihrer Streupflicht ebenfalls nachkommen. Für den privaten Gebrauch können die Tübinger kostenlosen Splitt zum Streuen abholen. Diesen stellt die Stadtverwaltung an zahlreichen Standorten im Stadtgebiet zur Verfügung. Allen Bewohnerinnen und Bewohnern wird empfohlen, einen ausreichenden Vorrat anzulegen, da die KST die Splitthaufen im Laufe des Winters nicht mehr auffüllen können. Einzige Ausnahme ist der Splitvorrat am Bauhof Schwärzlocher Täle. Dort stellen die Servicebetriebe außerhalb des Betriebsgeländes entlang der Bahnlinie solange wie möglich Splitt bereit. Alle Lagerstätten sind im Internet unter www.tuebingen.de/winterdienst zu finden.
Für alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaften gilt die Streupflichtsatzung der Universitätsstadt Tübingen. Die Straßenanlieger sind verpflichtet, die Gehwege und bestimmte weitere Flächen bei Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für Gehwege, Fußwege, Treppen und sonstige Flächen, auf denen Fußgänger unterwegs sind. Nach Möglichkeit sollte dabei Sand oder Splitt verwendet werden. Salz darf nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Glätte auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.
Wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind und in verkehrsberuhigten Bereichen gilt die Räum- und Streupflicht für einen Streifen am Fahrbahnrand mit einer Breite von 1,5 Metern. Gehwege und sonstige Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 21 Uhr. Gehwege, die zu keinem privaten Gebäude gehören, werden je nach Breite und Zugänglichkeit von den KST mit kleineren Räumfahrzeugen oder von Hand geräumt.
Streupläne, Lagerplätze für Splitt und Informationen zur Räum- und Streupflicht: www.tuebingen.de/winterdienst
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen