Kontrollen im Radverkehr am 14. und 28. Januar
Pressemitteilung vom 09.01.2015
Gemeinsam mit der Polizei werden der Gemeindevollzugsdienst und der kommunale Ordnungsdienst der Stadtverwaltung Radfahrende kontrollieren. Geplant sind Kontrollen an den Hauptrouten am Mittwoch, 14. Januar, und Mittwoch, 28. Januar 2015, jeweils in den Abendstunden. Schwerpunkt ist die ordnungsgemäße Beleuchtung der Räder. Wer ohne Licht erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. Je nach Örtlichkeit wird auch kontrolliert, ob die Radfahrenden bei roter Ampel fahren und ob sie unerlaubt Gehwege benutzen. Wer bei Rot fährt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 60 Euro. Für Radeln auf dem Gehweg werden mindestens zehn Euro fällig.
Mit den Kontrollen möchte die Universitätsstadt Tübingen die Verkehrssicherheit vor allem für die Radfahrenden selbst erhöhen. Ein Faltblatt, das vor Ort verteilt wird, enthält Empfehlungen zur Fahrradbeleuchtung. Weitere Kontrollen in den kommenden Wochen behalten sich Polizei und Stadtverwaltung vor. Schwerpunkt sollen dann die Schulwege sein. Viele Tipps zur Sicherheit im Straßenverkehr finden Radfahrende auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/radfahren.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen