OB Palmer nimmt Stellung zum Raumordnungsverfahren Metzingen
Pressemitteilung vom 24.02.2015
Wie heute bekannt wurde, hat das Regierungspräsidium Tübingen das Raumordnungsverfahren für Metzingen abgeschlossen und damit den Weg frei gemacht für die geplante Umsiedlung und Erweiterung des Hugo-Boss-Outlets auf 8.000 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie für die Errichtung weiterer fünf Fabrikverkaufsgeschäfte mit bis zu 2.745 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ist enttäuscht von der Entscheidung des Regierungspräsidiums: „Das Regierungspräsidium stellt fest, dass die Erweiterung der Outlet-City gegen zwei Ziele der Landesplanung zum Schutz der Innenstädte verstößt. Es ist für mich nicht verständlich, warum man trotzdem zur der Auffassung gelangt, der Antrag auf Erweiterung der Outlet-City müsse genehmigt werden.“
Palmer geht es um den Erhalt des Einzelhandels in Tübingen: „Der Innenstadthandel ist schon durch das Internet gewaltig unter Druck. Jeder weitere Kaufkraftabfluss kann ein Ladensterben auslösen. Metzingen hat schon bisher erheblich Kaufkraft aus Tübingen abgezogen. Mit der heutigen Erlaubnis soll das noch mehr werden.“
Aus Palmers Sicht stehen wesentliche Behauptungen, auf die das Regierungspräsidium seine Entscheidung gründet, im Widerspruch zur Wirklichkeit: „Das Regierungspräsidium behauptet, Metzingen müsse wie eine normale Innenstadt behandelt werden und sei gar kein Outlet-Center. Da frage ich mich schon, wann die Juristen das letzte Mal dort waren.“
Besonders gravierend ist für das Tübinger Stadtoberhaupt die Billigung der Salamitaktik in der Outlet-Erweiterung. Der Bestand der Outlet-City wird von der Entscheidung nämlich nicht berücksichtigt. „Das Regierungspräsidium schlüpft in die Rolle des Metzgers, der die Outlet-Salami in Stücke schneidet und damit den Schutz der Innenstädte schlachtet.“
Die Forderung des Regierungspräsidiums, die Sortimente in den neuen Outlets auf Luxusmarken zu begrenzen, ist für Palmer nur ein löchriges Pflaster: „Wenn Hugo Boss seine bisherigen Räume frei macht, gibt es keinerlei Beschränkung, welche Marken dort angesiedelt werden. Damit steht ein unmittelbarer Aderlass der Nachbarstädte zu befürchten.“ Politisch hält Palmer eine rechtliche Prüfung der Entscheidung des Regierungspräsidiums für geboten. Ob sich dafür auch rechtliche Ansatzpunkte ergeben, will er nun rasch klären. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der noch stärker betroffenen Nachbarstadt Reutlingen angestrebt.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen