Stadtbildpflege: Jetzt Fördermittel für 2015 beantragen
Pressemitteilung vom 20.04.2015
Alljährlich stellt die Stadt 30.000 Euro bereit, um Hausbesitzerinnen und -besitzer bei der Erhaltung ihrer historischen Häuser in der Altstadt und in den Ortsteilen zu unterstützen. Für 2015 sind noch Gelder frei, für die Anträge gestellt werden können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören beispielweise der Einbau von Sprossenfenstern mit Klappläden und Holzfensterbekleidungen oder die Erhaltung charakteristischer Merkmale einer Fassade mit Gesimsen, und den für die Altstadt typischen Farbtönen. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Gebäudeteile vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind und dass die Arbeiten zum einmaligen und unverwechselbaren Charakter der Tübinger Altstadt oder der Ortsteile beitragen.
Pro Gebäude stehen innerhalb von fünf Jahren maximal 5.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen, die der Stadt- und den Ortsbildsatzungen entsprechen und zuvor mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt worden sind. Mit der Unterstützung soll dem Mehraufwand Rechnung getragen werden, der aus den Regelungen der Stadt- und Ortsbildsatzungen für die Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes entsteht. Soweit Maßnahmen über ein anderes Programm gefördert werden, ist eine Förderung aus dem Stadtbildpflegeprogramm aus-geschlossen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den benötigten Unterlagen stehen im Internet unter www.tuebingen.de/stadtbildpflege .
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen