Alleinerziehende können Unterstützung im Alltag beantragen
Pressemitteilung vom 16.07.2015
Ein neues Projekt kommt Familien mit nur einem Elternteil zugute: „EfA – Entlastung für Alleinerziehende“ ermöglicht betroffenen Müttern und Vätern eine kostenlose Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder bei kleineren Besorgungen im Alltag. Anträge können ab sofort gestellt werden. Das Projekt läuft drei Jahre. Träger ist die Tübinger Familien- und Altershilfe (TüFA), Kooperationspartner sind die Stabsstelle Familie der Universitätsstadt Tübingen, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter sowie die Schwangerschaftsberatung des Landkreises Tübingen.
„Alleinerziehende Mütter und Väter kommen im Alltag aus Beruf, Kindererziehung und Haushalt schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit, oft verbunden mit finanziellen Engpässen. Durch die neue Kooperation können wir diesen Familien schnell und unkompliziert helfen“, sagt Dr. Christine Arbogast, Erste Bürgermeisterin der Universitätsstadt Tübingen. „Das Projekt ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Kinderarmut, denn Alleinerziehende sind in besonderem Maße von Armut betroffen“, ergänzt Elisabeth Stauber, Familienbeauftragte der Universitätsstadt Tübingen.
Für die Einsätze in den betroffenen Familien stehen erfahrene Babysitterinnen und Babysitter sowie Nachbarschaftshilfen der TüFA zur Verfügung. TüFA-Geschäftsführerin Anke Möck koordiniert mit ihrem Team die Entlastungseinsätze. Ein besonderes Augenmerk gilt der präventiven Unterstützung von Familien in besonderen Belastungsphasen. Maria Friedmann von der Schwangerschaftsberatung des Landkreises und Karin Carapetyan vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter nennen konkrete Beispiele: „EfA“ kann Alleinerziehenden den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern oder dabei helfen, eine Lebenskrise zu meistern. Auch das Wahrnehmen von Arztterminen ist leichter, wenn alleinerziehende Mütter und Väter kurzfristig Hilfe bei der Kinderbetreuung bekommen können.
„EfA“ wendet sich an Alleinerziehende, die sich keine Unterstützung – zum Beispiel durch einen Babysitter oder eine Haushaltshilfe – leisten können und für die keine anderen Fördermöglichkeiten in Betracht kommen. Sie können innerhalb von drei Monaten bis zu 40 Stunden Unterstützung erhalten. Für die Förderung gelten bestimmte Einkommensobergrenzen. Antragsformulare gibt es beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter, bei der Caritas, bei Pro Familia, bei der Familienberatungsstelle des Landkreises sowie bei der Sozial- und Lebensberatung des Diakonischen Werks. Finanziert wird „EfA“ aus Mitteln der Paul-Lechler-Stiftung, der Bürgerstiftung Tübingen, der Universitätsstadt Tübingen, des Fördervereins „Bündnis für Familie Tübingen“ und aus Spendenmitteln der TüFA. Pro Jahr stehen Fördermittel in Höhe von 22.000 Euro zur Verfügung.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen