Land Baden-Württemberg unterstützt die Altlastensanierung Beim Kupferhammer 5/1 mit 900.000 Euro
Pressemitteilung vom 11.09.2015
Mit einer Förderzusage über 900.000 Euro kam Umweltminister Franz Untersteller am Freitag, 11. September 2015, nach Tübingen. Das Geld ist bestimmt für die Sanierung einer Altlast in der Tübinger Weststadt. Dort waren im Bereich des Gebäudes Beim Kupferhammer 5/1 erhebliche Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstof-fen (LCKW) festgestellt worden. Diese reichen bis in eine Tiefe von bis zu zehn Metern und haben bereits das Grundwasser erreicht. Die Verunreinigungen stammen aus dem Testbetrieb von Wasch- und Reinigungsmaschinen der ehemaligen Firma Zanker.
„Ich freue mich, dass ich Tübingen bei dieser wichtigen Altlastensanierung unterstützen kann“, erklärte der Umweltminister. „Wir werden den Kommunen im Land auch weiterhin zur Seite stehen, wenn es heißt, Gefahren für das Grundwasser dauerhaft zu beseitigen.“
Oberbürgermeister Boris Palmer dankte dem Minister für die Förderzusage. „Das hilft uns, eine wertvolle Fläche im Innenbereich für eine spätere Nutzung freizuräumen“, erklärte Palmer.
Bei einem Ortstermin ließ sich der Umweltminister gemeinsam mit dem Oberbürgermeister die anstehende Maßnahme erläutern. Zum Schutz des Grundwassers vor weiteren Emissionen wird der Schadensherd im kommenden Winter durch Bodenaustausch entfernt. Hierzu muss das Gebäude 5/1 abgerissen werden. Anschließend wird der belastete Boden durch einen Großlochbohrer entnommen. Sofort nach der Entnahme wird jedes entstehende Bohrloch mit unbelastetem Boden verfüllt. Die Bauverwaltung rechnet mit einer Sanierungszeit von etwa zehn bis zwölf Wochen.
Die Sanierung wird rund 1,5 Millionen Euro kosten. Somit trägt das Land rund 60 Prozent der Kosten, die Stadt muss die übrigen 600.000 Euro bezahlen.
Bis 1982 war an dem Standort das Werk I der Firma Zanker angesiedelt, aus deren Betrieb die Verunreinigungen stammen. 1979 wurde die Fläche von der Universitätsstadt Tübingen erworben und an Zanker verpachtet, um das angeschlagene Unternehmen zu stützen. 1982 wurde der Betrieb dennoch stillgelegt. Juristisch ist kein Rechtsnachfolger der Firma mehr greifbar, der zur Sanierung herangezogen werden könnte. Im Hinblick auf eine effektive Gefahrenabwehr muss daher die Stadt als Grundstückseigentümerin die Sanierung übernehmen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen