Informationsveranstaltung für Immobilieneigentümer am 12. November
Pressemitteilung vom 04.11.2015
Anfang 2015 ist das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) in Kraft getreten. Welche Möglichkeiten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer durch die neuen Regelungen haben, ist Thema einer Informationsveranstaltung. Dazu laden der Fachbereich Planen, Entwickeln, Liegenschaften der Universitätsstadt Tübingen und die WIT Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen mbH alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in der Tübinger Innenstadt herzlich ein
am Donnerstag, 12. November 2015, 19.30 Uhr,
im Saal der Hirsch-Begegnungsstätte, Hirschgasse 9, 1. Obergeschoss.
Das neue Gesetz bildet die rechtliche Grundlage zur Umsetzung eines sogenannten „Business Improvement Districts“ (BID) in Baden-Württemberg. Damit können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eines Quartiers oder Straßenzugs gemeinsam gezielte Maßnahmen zur Aufwertung des Umfelds organisieren und somit zur Attraktivität der Geschäftslage und der Immobilie beitragen.
Grundlegende Informationen zum GQP vermittelt Wolfgang Stehmer, Referent für städtebauliche Erneuerung beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Als Eigentümer und BID-Initiator in Gießen berichtet Heinz-Jörg Ebert, Geschäftsführer des Schuhhauses Darré in Gießen und Vorsitzender des dortigen BID-Seltersweg, von seinen Erfahrungen.
Anmeldung erforderlich
Dietmar Hahn
Telefon 07071 204-2623
E-Mail dietmar.hahn@tuebingen.de
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen