Bewohnerparkausweise für 2016 kommen
Pressemitteilung vom 10.12.2015
In den nächsten Tagen werden die Bewohnerparkausweise für das Jahr 2016 mit der Post versandt. Mit dem Dokument ist das Parken in dem Parkgebiet möglich, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Alle Tübingerinnen und Tübinger, die bereits 2015 einen solchen Ausweis hatten, bekommen diesen automatisch zugesendet, außer sie haben ihn ausdrücklich abbestellt. Übergangsweise kann bis Ende Januar 2016 auch der Bewohnerparkausweis von 2015 in den Fahrzeugen ausgelegt werden.
Wer bis zum 16. Januar 2016 keinen neuen Ausweis im Briefkasten findet, sollte sich beim Bürgerbüro Stadtmitte der Stadtverwaltung Tübingen melden. Falls die Angaben auf dem neuen Bewohnerparkausweis nicht mehr aktuell sind, muss ebenfalls das Bürgerbüro Stadtmitte informiert werden. Wer einen Bewohnerparkausweis zugestellt bekommt und ihn 2016 nicht benötigt, kann ihn bis einschließlich 31. Januar 2016 kostenlos beim Bürgerbüro Stadtmitte zurückgeben. Der Parkausweis muss nicht persönlich zurückgebracht werden; es ist auch möglich, ihn in den Briefkasten des Bürgerbüros einzuwerfen. Bei Rückgabe nach dem 31. Januar erfolgt keine Gebührenrückerstattung. Die Jahresgebühr beträgt 30 Euro.
www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen