Freier Eintritt für Menschen mit Schwerbehinderung und wenig Geld
Pressemitteilung vom 28.12.2015
Ab 1. Januar 2016 haben Tübingerinnen und Tübinger mit Schwerbehinderung und geringem Einkommen sowie deren Assistenzpersonen freien Eintritt zu Veranstaltungen und Kursen vieler städtisch geförderter Bildungs- und Kulturanbieter. Das hat der Gemeinderat beschlossen. So können die Betroffenen in Begleitung einer Assistenzperson kostenlos ins Museum oder ins Theater gehen, ein Konzert besuchen, im Musikverein mitspielen oder einen Sprachkurs machen. Ziel des Programms ist es, die Teilhabechancen für Menschen mit einer Schwerbehinderung zu verbessern.
Der kostenfreie Eintritt gilt für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in Tübingen wohnen und einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent sowie eine gültige KreisBonusCard haben. Bei der Anmeldung oder an der Kasse müssen der Schwerbehindertenausweis und die KreisBonusCard vorgelegt werden. Auch jeweils eine Assistenzperson hat freien Eintritt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen und Kursen, die kostenlos besucht werden, darf nicht mehr als 200 Euro kosten.
Folgende Kultur- und Bildungsträger beteiligen sich an dem Programm: die Volkshochschule, das Deutsch-Amerikanische Institut und das Deutsch-Französische Kulturinstitut, das Stadtmuseum und die Hölderlingesellschaft/Hölderlinmuseum, das Landestheater Tübingen, das Zimmertheater und das Vorstadttheater/Tübinger Puppenbühne, die Musikschule, das Internationale Zentrum für Tanz, das Zentrum für Tanz, Therapie und Gestaltung sowie die Familien-Bildungsstätte, der Jazzclub Tübingen, die Shedhalle und der BachChor Tübingen, die Musikvereine Bühl, Derendingen, Hagelloch, Hirschau, Lust-nau, Pfrondorf und Weilheim sowie die Winzerkapelle „Harmonie" Unterjesingen.
Eine KreisBonusCard kann beantragen, wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält oder mit Kindern zusammenlebt und einen Kinderzuschlag bekommt. Das Antragsformular und die Merkblätter mit den Vergünstigungen liegen bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen sowie bei den Verwaltungsstellen der Ortsteile aus. Der Antrag wird beim Landratsamt Tübingen gestellt. Für Kinder und Jugendliche gibt es mit der KinderCard viele Ermäßigungen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen