Heizung und Energie: Informationsveranstaltung am 27. Januar
Pressemitteilung vom 18.01.2016
Seit Mitte 2015 müssen bei einem Heizungstausch 15 Prozent der erzeugten Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahme nachgewiesen werden. Über die Änderungen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg, die Auswirkungen und die Möglichkeiten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer informiert die Universitätsstadt Tübingen gemeinsam mit der Agentur für Klimaschutz, der Kreissparkasse und den Stadtwerken. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen
am Mittwoch, 27. Januar 2016, 19 Uhr,
im Ratssaal im Rathaus am Markt.
Wer seine Heizungsanlage erneuert, kann zum Beispiel auf Pellets oder Solarthermie umsteigen. Mögliche Ersatzmaßnahmen sind baulicher Wärmeschutz, Photovoltaik, ein Blockheizkraftwerk oder ein Fernwärmeanschluss. Auch eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen ist denkbar.
Über diese Optionen spricht Daniel Bearzatto, Geschäftsführer der Agentur für Klimaschutz. Außerdem geht es um aktuelle Förderprogramme für Heizungsanlagen, Dämmungen und Energieberatungen. Expertinnen und Experten stehen für persönliche Beratungsgespräche bereit. Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltung ist Teil der Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist ein wichtiger Baustein der Energiewende in Baden-Württemberg. Heizung und Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel der Treibhausgas-Emission in Baden-Württemberg. Davon entfallen 90 Prozent auf bestehende Gebäude. Zudem werden fossile Energieträger knapper und teurer. Deren Nutzung ist eine wesentliche Ursache des Klimawandels.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen