Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl kommen
Pressemitteilung vom 12.02.2016
In diesen Tagen erhalten alle rund 62.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 13. März 2016. Wahlberechtigt ist, wer am Wahlsonntag 18 Jahre alt, seit mehr als drei Monaten in Baden-Württemberg mit Hauptwohnung gemeldet ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss und enthält auf der Rückseite einen Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Briefwahl beantragen
Wer per Briefwahl wählen möchte, kann mit der Wahlbenachrichtigung seine Briefwahlunterlagen beantragen:
- Per Post an: Universitätsstadt Tübingen, Beauftragter für Wahlen und Statistik, Am Markt 1, 72070 Tübingen.
- Per E-Mail an: wahlamt@tuebingen.de. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses.
- Persönlich im Foyer des Rathauses am Markt, bei einem Bürgeramt oder einer Verwaltungsstelle. Mitzubringen sind der Personalausweis oder der Reisepass und die Wahlbenachrechtigungskarte. Wer seine Wahlunterlagen im Rathaus am Markt persönlich beantragt, kann dort dann auch gleich wählen: zurzeit noch im dritten Obergeschoss und ab Dienstag, 16. Februar 2016, im Foyer des Rathauses. Das Rathaus ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?
Wahlberechtigte, die bis einschließlich Sonntag, 21. Februar 2016, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an Gerd Domnik, Beauftragter für Wahlen und Statistik, unter Telefon 07071 204-1206 wenden.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen