Wohnungsleerstand: Stadtverwaltung schreibt Eigentümer erneut an
Pressemitteilung vom 16.02.2016
56 Eigentümer leerstehender Gebäude erhalten in diesen Tagen einen zweiten Brief von der Stadtverwaltung. Sie waren bereits zwischen September und Dezember 2015 angeschrieben worden, um sie zu einer Vermietung ihrer leerstehenden Wohnungen oder Häuser zu bewegen.
„Wir sind als Stadtgesellschaft dringend darauf angewiesen, dass wir leer stehende Gebäude in unserer Stadt wieder nutzen“, lautete der Appell von Oberbürgermeister Boris Palmer. Nicht einmal die Hälfte hat darauf reagiert: Lediglich 40 der 96 Briefe wurden beantwortet.
Dem erneuten Anschreiben liegt ein Fragebogen bei, mit dem die Verwaltung die Gründe für den Leerstand erkunden möchte (siehe Anlage). Wenn auch dieses Schreiben unbeantwortet bleibt, könnte in Zukunft ein Bußgeld drohen. Die Stadtverwaltung bereitet derzeit eine Satzung zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Sobald die Satzung – voraussichtlich im Sommer 2016 – in Kraft tritt, könnte bei Leerstand ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Die Auswertung der bislang eingetroffenen Antworten ergab folgendes Bild: Sechs Objekte sind unbewohnbar, fünf weitere waren bereits wieder bewohnt. Fünf Objekte sollen bald renoviert werden, drei stehen zum Verkauf. Bei neun Objekten gab es andere Hinderungsgründe. Bei fünf Objekten wurde die Stadt fündig. Für diese wird derzeit die Anmietung vorbereitet. Zwei weitere konnten bereits angemietet werden. Einige dieser Objekte sind in schlechtem Zustand. In einigen dieser Fälle übernimmt die Stadt die notwendigen Investitionskosten, um die Räume wieder bewohnbar zu machen.
Anlage: Anschreiben und Fragebogen
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen