Wahlbenachrichtigung und Briefwahl für die Landtagswahl
Pressemitteilung vom 22.02.2016
Wer wahlberechtigt ist, aber noch keine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 13. März 2016 erhalten hat, sollte sich jetzt an den Beauftragten für Wahlen und Statistik wenden: Telefon 07071 204-1206, E-Mail wahlamt@tuebingen.de. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite ist ein Antrag auf Briefwahlunterlagen aufgedruckt, der per Post zurückgeschickt werden kann. Briefwahlunterlagen können auch auf folgenden Wegen beantragt werden:
- Die persönliche Abholung ist bis Freitag, 11. März 2016, möglich im Rathaus am Markt (montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr), bei einem Bürgeramt oder einer Verwaltungsstelle. Mitzubringen sind der Personalausweis oder der Reisepass und die Wahlbenachrichtigungskarte. Wer mag, kann auch gleich an Ort und Stelle wählen.
- Auch eine bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen abholen. Diese muss eine schriftliche Vollmacht mitbringen und sich selbst ausweisen.
- Briefwahl kann bis Donnerstag, 10. März 2016, auch im Internet beantragt werden: Entweder man beantragt die Wahlunterlagen mit einem Online-Formular unter www.tuebingen.de/wahlen oder man schickt eine E-Mail an wahlamt@tuebingen.de. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses.
Wer Briefwahl machen und seine Unterlagen per Post zurückschicken möchte, sollte nicht bis zum Wahltag warten. Die Stadtverwaltung rät, die ausgefüllten Wahlzettel spätestens am Donnerstag, 10. März, per Post abzuschicken. Ein Rücksendeumschlag liegt den Briefwahlunterlagen bei. Wer spät dran ist, kann seinen ausgefüllten Wahlzettel bis 13. März um 18 Uhr auch persönlich in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Dieser steht links vom Haupteingang zum Rathaus am Marktplatz.
Die Nachfrage nach Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Landtagswahl ist hoch. Bis Freitag, 19. Februar 2016, wurden in Tübingen bereits rund 3.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben, das entspricht rund fünf Prozent der Wahlberechtigten.
Der Stimmzettel für die Landtagswahl hat rechts oben eine rundliche Aussparung. Sie ermöglicht es blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern, den Stimmzettel korrekt in eine Schablone einzulegen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen