Veröffentlichung von Einwohnerdaten im Tübinger Adressbuch 2017 Widersprüche müssen Stadtverwaltung mitgeteilt werden
Pressemitteilung vom 16.09.2016
Tübinger Bürgerinnen und Bürger, die nicht mit Name und Adresse im Tübinger Adressbuch 2017 aufgeführt werden wollen, müssen dies der Stadtverwaltung schriftlich oder persönlich mitteilen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Personen, die bereits im Adressbuch 2015/2016 nicht genannt werden wollten und der Datenweitergabe widersprochen haben, werden automatisch auch in der Ausgabe 2017 nicht veröffentlicht.
Ein mündlicher Widerspruch kann nur persönlich erklärt werden und ist durch Unterschrift zu dokumentieren, ein telefonischer Widerspruch ist nicht möglich. Zuständig für die Eintragung des Widerspruchs sind das Bürgerbüro Stadtmitte in der Schmiedtorstraße 4, die Bürgerbüros in Derendingen und Lustnau sowie alle Verwaltungsstellen in den Stadtteilen. Für den schriftlichen Widerspruch muss das Formular „Übermittlungssperre der Melderegisterdaten“ verwendet werden. Es kann auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/widerspruch_melderegister heruntergeladen werden.
Das Tübinger Adressbuch wird alle zwei Jahre neu aufgelegt und kann im Handel und beim Bürgerbüro Stadtmitte erworben werden. Es enthält ein Behörden- und Gewerbeverzeichnis, Informationen zur Stadtverwaltung und zur Stadtgeschichte und listet die Einwohnerinnen und Einwohner Tübingens nach Straßen und Namen geordnet auf. Das neue Adressbuch 2017/2018 erscheint Ende 2016.
Das Einwohnerverzeichnis basiert auf dem Melderegister der Universitätsstadt Tübingen. Aufgenommen werden alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tübingen, die am Stichtag 31. Oktober 2016 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eingetragen werden Vor- und Familienname, akademischer Grad und Anschrift. Diese Daten darf die Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz zur Veröffentlichung in einem Adressbuch oder in ähnlichen Nachschlagewerken übermitteln.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen