Stadt zahlt Prämie für umgesetzte Sanierungsmaßnahmen
Pressemitteilung vom 28.10.2016
Hauseigentümer und Mieter, die ein Wohngebäude energetisch sanieren lassen, können jetzt eine Sanierungsprämie beantragen. Die Universitätsstadt Tübingen fördert die Maßnahme im Rahmen der Klimaschutzoffensive „Tübingen macht blau 2.0“ pauschal mit 500 Euro. Alle Unterlagen gibt es im Internet unter www.tuebingen-macht-blau.de/sanierungspraemie . Die Förderrichtlinie und der Antrag sind auch bei der Stabsstelle für Umwelt- und Klimaschutz, Telefon 07071 204-1800, erhältlich.
Die Sanierungsprämie kann nur für Häuser und Wohnungen in Tübingen beantragt werden. Die geförderte Maßnahme muss aus einer qualifizierten Beratung nach dem Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg oder einer BAFA-Vor-Ort-Beratung abgeleitet worden sein. Andere Förderprogramme dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Die Prämie gilt nur für Beratungen und Maßnahmen, die nach dem 1. Oktober 2016 erfolgt sind. Die Kosten für die Sanierungsmaßnahme müssen zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro liegen.
„Von der Wanddämmung bis zum Fensteraustausch – die Möglichkeiten einer energetischen Gebäudesanierung sind vielfältig. Mit der Sanierungsprämie möchten wir Hauseigentümer oder Mieter dazu anregen, sich über Sanierungsmöglichkeiten qualifiziert beraten zu lassen. Eine energetische Sanierung spart langfristig Energiekosten ein und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Bernd Schott, der Leiter der Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz.
Neutrale Experten erstellen im Rahmen einer qualifizierten Sanierungs- oder Energieberatung Sanierungsfahrpläne beziehungsweise Energieberatungsberichte. Diese bilden die Grundlage für eine Haus- oder Wohnungssanierung. Das Land Baden-Württemberg (Sanierungsfahrplan BW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Vor-Ort-Beratung) fördern die Beratungen finanziell.
www.tuebingen-macht-blau.de/sanierungspraemie
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen