Winterdienst in Tübingen
Pressemitteilung vom 21.11.2024
Die Universitätsstadt Tübingen ist gut auf den Winter vorbereitet: Die Salz- und Splittlager sind gefüllt, für Privathaushalte gibt es kostenlosen Splitt zum Streuen. 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Servicebetriebe (KST) stehen für den winterlichen Einsatz bereit. Die Räumteams arbeiten in zwei Schichten von Montag bis Samstag zwischen 4 und 21 Uhr, am Sonntag von 5 bis 21 Uhr. Bei Bedarf halten sie auch nachts die wichtigsten Strecken und Klinikzufahrten frei. Da nicht alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig geräumt werden können, werden die Straßen nach Dringlichkeit sortiert und nacheinander abgearbeitet – wenn nötig, auch mehrfach am Tag.
Große Räumfahrzeuge und 700 Tonnen Salz
Zunächst räumen die KST die Hauptdurchgangsstraßen und Klinikzufahrten. Danach kommen die Straßen mit Busverkehr und großem Gefälle an die Reihe. Als letztes sind die Wohnstraßen dran. Der Räumplan, der unter www.tuebingen.de/winterdienst abrufbar ist, zeigt, welche Straßen geräumt und gestreut werden. Drei Räumfahrzeuge kümmern sich ausschließlich um die Hauptrouten für Radfahrende. Mit acht großen Fahrzeugen räumen und streuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Straßen. Gehwege, die zu keinem privaten Gelände gehören, werden mit kleinen Streufahrzeugen oder von Hand geräumt. Bei der Handstreuung hilft eine externe Firma mit.
Die KST haben 700 Tonnen Auftausalz eingelagert und erhalten bei Bedarf zusätzliche 390 Tonnen auf Abruf. Wenn der Winter nicht allzu streng wird, reicht das Salz ohne weitere Nachbestellung. In Park- und Gartenanlagen und auf Fußwegverbindungen, die keine Gefahrenstellen darstellen, verwenden die KST gar kein Salz. Hier streuen sie Splitt und räumen bei Bedarf. Dadurch wird die Rutschgefahr bei Schnee und Eisglätte reduziert. Die KST hat 150 Tonnen Splitt eingelagert und kann bei Bedarf auch kurzfristig weiteren Splitt beziehen.
Räum- und Streupflicht für Haushalte
In Tübingen sind Geschäfts- und Privathaushalte verpflichtet, selbst zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Gehwege, Fußwege, Staffeln und alle anderen Flächen mit öffentlichem Fußgängerverkehr, die an das Grundstück angrenzen. Auch Gehwege an Bushaltestellen ohne Wartehäuschen müssen die Anwohnerinnen und Anwohner räumen. Ein 1,5 Meter breiter Fahrbahnstreifen ist für Fußgänger zu räumen, wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, sowie in verkehrsberuhigten Bereichen.
Alle Flächen müssen von montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bis 21 Uhr wiederholt zu räumen und zu streuen. Auftausalze oder andere umweltschädliche Stoffe dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden wie bei sehr starker Glätte, die nicht anders beseitigt werden kann. Dies regelt die Streupflichtsatzung.
Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Streupflicht zu unterstützen, haben die KST 19 Splitthaufen im Stadtgebiet eingerichtet. Dort kann man Streumaterial jederzeit kostenlos abholen. Die Standorte sind vor Ort ausgeschildert, eine Übersichtskarte ist unter www.tuebingen.de/splitthaufen abrufbar. Die meisten Splitthaufen liegen im Freien und werden im Laufe des Winters nicht mehr aufgefüllt. Deshalb sollte man sich rechtzeitig und bereits jetzt, vor einer längeren Frostperiode, mit ausreichend Streumaterial eindecken. Vor Wind und Wetter geschützt ist der Splitthaufen beim Bauhof im Schwärzlocher Täle entlang der Bahnlinie. Dort kann man bei jeder Witterung Splitt abholen. Diesen Vorrat füllen die KST so lange wie möglich nach.
Straßensperrungen bei Bedarf
Der Rittweg nach Bebenhausen wird bei Eisglätte und Schnee gesperrt. Er wird immer dann wieder geöffnet, wenn für ein bis zwei Wochen besseres Wetter vorhergesagt wird. Auch der Verbindungsweg zwischen dem Sudhaus und dem Bergfriedhof, auf dem sich bei kaltem Wetter schnell Eis bildet, wird je nach Witterung geschlossen oder geöffnet sein.