Früherer Anmeldeschluss und geänderte Vergabekriterien für Kita-Plätze
Pressemitteilung vom 16.12.2024
Die Stadtverwaltung hat die Vergabe von Kindergartenplätzen in Tübingen angepasst, damit die Plätze noch gerechter und passgenauer verteilt werden. Die Änderungen der Vergabekriterien hat der Gemeinderat beschlossen. Die Vergabekriterien sorgen dafür, dass die Plätze anhand des Bedarfs fair verteilt werden. Dafür gibt es ein Punktesystem. Punkte gibt es zum Beispiel für Berufstätigkeit, Schule, Ausbildung oder Sprachkurse der Sorgeberechtigten, aber auch für besondere familiäre Situationen. Eltern, die ihr Kind in einer Kita anmelden wollen, müssen Folgendes beachten:
- Der Anmeldeschluss für das Hauptvergabeverfahren wird von Ende Februar auf Ende Januar vorverlegt. Nur Anmeldungen und Nachweise, die bis zum 31. Januar 2025 bei der Zentralen Anmeldestelle Kindertagesbetreuung (ZAK) eingehen, werden bei der Hauptvergaberunde 2025 berücksichtigt.
- Alle Kinder, die von der Krippe in den Kindergarten wechseln, müssen neu angemeldet werden. Das bedeutet, dass Eltern die Beschäftigungsnachweise für die Kindergarten-Anmeldung aktualisieren und neu vorlegen müssen.
- Kinder, die bereits eine Krippe besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden, werden nicht mehr bevorzugt in den Kindergarten aufgenommen. Das gilt auch für die Kinder, die in ihrer bisherigen Einrichtung in den Kindergartenbereich wechseln wollen.
- Alle Vorschulkinder bekommen einen Kindergartenplatz. Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 sechs Jahre alt und somit regulär schulpflichtig werden, werden vorrangig aufgenommen. Voraussetzung ist die fristgerechte Anmeldung bis zum 31. Januar 2025.
- Eltern, die auch am Nachmittag arbeiten oder eine Schule besuchen, bekommen mehr Punkte: Bei der Abfrage der Beschäftigungssituation wird nur noch zwischen einer Beschäftigung am Vormittag oder einer Beschäftigung auch oder ausschließlich am Nachmittag unterschieden. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Stundennachweise sind nicht mehr notwendig.
- Für den besonderen Sprachförderbedarf von Kindern aus nicht-deutschsprechenden Familien ist kein Nachweis mehr erforderlich. Es genügt ein Häkchen auf dem Anmeldeformular.
- Geschwisterkinder werden künftig bei der Platzvergabe stärker berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass das Geschwisterkind die Einrichtung zum Aufnahmetermin noch besucht.
- Die Altersgrenze der Kinder für die Anmeldung zur Hauptvergabe wurde von Ende Dezember auf Ende Februar verschoben. Das bedeutet: Es können auch Kinder teilnehmen, die bis zum 28. Februar 2026 ein bzw. drei Jahre alt werden.
In Tübingen gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren für alle Kindertageseinrichtungen, für das die Zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK) zuständig ist. Eine Checkliste für Eltern ist unter www.tuebingen.de/kitas abrufbar. Dort sind auch alle Änderungen und neuen Regelungen bei der Vergabe von Kindergartenplätzen ausführlich erklärt. Alle Familien, deren Kind bereits eine Kita in Tübingen besucht oder für den Kitabesuch angemeldet ist, hat die ZAK bereits schriftlich über die Neuerungen informiert.