Elektronische Aufenthaltstitel ab sofort mit neuem, spezifizierten Online-Antrag
Pressemitteilung vom 23.12.2024
Personen in Tübingen, die einen Aufenthaltstitel benötigen, können diesen ab sofort mit einem neuen Online-Verfahren beim Ausländeramt beantragen. Die Antragsformulare unterscheiden zwischen Erst- und Verlängerungsanträgen und es gibt die Anträge in acht Sprachen. Der angepasste Online-Dienst soll den Ablauf für Antragstellende weiter erleichtern und beschleunigen.
Für Verlängerungsanträge ist eine verkürzte Version verfügbar. Dadurch müssen bereits eingereichte Dokumente nicht erneut hochgeladen werden. Der Antrag steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, darunter Spanisch, Französisch, Russisch und Serbisch, um eine breite Nutzergruppe anzusprechen und die Zugänglichkeit zu erhöhen.
Folgende Dienstleistungen können über den neuen Online-Antrag bearbeitet werden:
- Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
- Aufenthalt für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung und des Studiums
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit und Arbeitsplatzsuche
- Beschäftigung und Ausbildung für Gestattungs- und Duldungsinhaber
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine
Der neue Online-Antrag umfasst derzeit noch nicht die Beantragung anderer humanitärer Aufenthaltstitel. Für diese Anliegen steht weiterhin der bisherige Online-Antrag unter „Aufenthaltstitel beantragen (humanitäre Gründe)“ auf der Internetseite der Universitätsstadt Tübingen zur Verfügung.
Die Online-Dienste zum Aufenthaltstitel wurden vom Land Brandenburg entwickelt und können von allen Kommunen bundesweit genutzt werden. Die eingegebenen Daten werden direkt ins jeweilige Fachverfahren übernommen, was die Bearbeitung im Ausländeramt erleichtert und beschleunigt.