Anmeldung an der Grundschule ab Mitte Februar möglich
Pressemitteilung vom 12.02.2025
Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, müssen ab September eine Grundschule besuchen. Die Anmeldung erfolgt zwischen dem 17. und 21. Februar vor Ort in der Schule des jeweiligen Schulbezirks. Zu welchem Schulbezirk man gehört, erfährt man durch ein persönliches Schreiben, das die Schulen an die Erziehungsberechtigten versandt haben. Wer ein solches Schreiben bislang nicht erhalten hat oder sich unsicher ist, kann im Sekretariat der Fachabteilung Schule und Sport unter Telefon 07071 204-1540 anrufen und nachfragen.
Die Erziehungsberechtigen werden gebeten, die Kinder bei der Anmeldung persönlich vorzustellen und die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Außerdem ist der Nachweis einer Masernimpfung erforderlich.
Grundsätzlich werden die Kinder an der Schule ihres Schulbezirkes angemeldet. In Ausnahmefällen kann man einen Antrag zum Besuch einer anderen Schule stellen (Schulbezirkswechsel). Dafür müssen sich die Erziehungsberechtigten telefonisch oder per E-Mail an die für sie zuständige Grundschule wenden. Gemäß § 76 Abs. 2 des Schulgesetzes ist die Schulaufsichtsbehörde befugt, aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen Schüler_innen anderen Schulen zuzuweisen oder den Besuch anderer Schulen zuzulassen.
Auch Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren wurden, können in der Grundschule angemeldet werden, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Betroffene Eltern können sich in der jeweiligen Schule informieren und beraten lassen.
Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig-seelisch, sozial oder körperlich noch nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden und eine Grundschulförderklasse besuchen. Die Entscheidung über die Zurückstellung eines Kindes trifft die Schule. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen ebenfalls an der Grundschule angemeldet werden. Kinder, die derzeit bereits die Grundschulförderklasse besuchen, müssen nicht angemeldet werden.