Null Toleranz für Grapscher
Pressemitteilung vom 23.05.2017
Die Stadtverwaltung Tübingen und die Polizei ziehen an einem Strang, um Sexualstraftaten in Tübingen künftig konsequent zu verfolgen und wo es nur geht zu verhindern. Das ist das Ergebnis einer Besprechung am Montag, bei der es um die jüngsten Vorfälle im Epplehaus am 12. und 13. Mai 2017 ging. Dort hatte es laut Aussage der Verantwortlichen und einiger Betroffener sexuelle Übergriffe männlicher Besucher gegenüber einigen Besucherinnen gegeben. Der Verein Epplehaus e.V. hatte eingeräumt, den Situationen im späteren Verlauf der Veranstaltungen nicht mehr gewachsen gewesen zu sein.
Eine Anzeige wurde bislang nicht erstattet, weshalb die Polizei Zeugen und Opfer aufruft sich zu melden, um die Vorfälle aufklären zu können. Nur so kann eine strafrechtliche Verfolgung der Täter durch die Polizei und somit der Schutzzweck der neuen Gesetzeslage sichergestellt werden. Hinweise können bei der Polizei unter Telefon 07071/972-8660 abgegeben werden.
„Für sexuelle Übergriffe darf es keine Toleranz geben, egal welcher Herkunft der Täter ist“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Grapscherei und Bedrängen sind keine Kavaliersdelikte. Das verschärfte Sexualstrafrecht gibt uns die Möglichkeit, das auch durchzusetzen. Sexuelle Belästigung steht unter Strafe und muss verfolgt werden, sobald sie bekannt wird.“ Überführte Täter riskieren Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren und im Falle eines Asylbewerbers die Ausweisung. Die Stadt setzt auf Aufklärung und Prävention. Beratung bietet in Tübingen auch der Verein Frauen helfen Frauen: www.frauen-helfen-frauen-tuebingen.de/beratungsstelle-sexualisierte-gewalt.
Auch die Veranstalter sind ihren Gästen gegenüber in der Pflicht, alle Vorfälle dieser Art sofort zu melden, sobald sie bekannt werden. Auch dies ist eine Konsequenz des im letzten Jahr verschärften gesetzlichen Schutzes der Unversehrtheit von Frauen in der Öffentlichkeit. Um die Veranstalter zu unterstützen, bieten Stadt und Polizei Aufklärungsgespräche und ihre Unterstützung an, wo immer von Nöten. Dabei soll geklärt werden, in welchen Fällen die Polizei helfen kann und warum es sinnvoll ist, diese Hilfe auch anzunehmen. „Wenn wir rechtzeitig gerufen werden, können wir die Identität von mutmaßlichen Täter feststellen, die Ermittlungen aufnehmen und vor allem auch die strafbaren Handlungen zum Schutz der Frauen beenden“, sagt der Leiter des Polizeireviers Tübingen Polizeidirektor Martin Zerrinius.
„Wir werden uns mit den Clubbesitzern und Veranstaltern rasch an einen Tisch setzen, um gemeinsam die Lage zu analysieren und eine Gegenstrategie zu entwickeln“, sagt die Erste Bürgermeisterin Dr. Christine Arbogast. „Wir müssen jede Art von Diskriminierung am Einlass vermeiden und zugleich sicherstellen, dass sexuelle Gewalt in keinem Fall toleriert wird.“ Ziel des gemeinsamen Vorgehens aller Beteiligten sei es, so Christine Arbogast, dass alle entspannt miteinander feiern können und sich die Menschen in der Stadt angstfrei bewegen können.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen