Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl kommen
Pressemitteilung vom 11.08.2017
Zwischen dem 19. und dem 26. August 2017 erhalten alle rund 61.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Tübingen ihre Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 24. September 2017. Wahlberechtigt ist, wer am Wahlsonntag 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Briefwahl beantragen
Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder will, kann Briefwahl beantragen. Dies ist folgendermaßen möglich:
- online unter www.tuebingen.de/wahlen (dafür ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich).
- ausgefüllte Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Brief senden an: Universitätsstadt Tübingen, Fachbereich Kommunales, Am Markt 1, 72070 Tübingen.
- per E-Mail an: wahlamt@tuebingen.de. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses.
- persönlich ab Montag, 21. August 2017, im Rathaus am Markt (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr), in den Bürgerbüros Stadtmitte, Derendingen und Lustnau sowie in allen Verwaltungsstellen. Mitzubringen sind der Personalausweis oder der Reisepass und möglichst auch die Wahlbenachrichtigung.
Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?
Wahlberechtigte, die bis einschließlich Sonntag, 27. August 2017, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich bei der Stadtverwaltung melden unter Telefon 07071 204-1206 oder per E-Mail an wahlamt@tuebingen.de.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen