Städtische Zuschüsse zur Beseitigung von Graffiti
Pressemitteilung vom 24.08.2017
Mit einem neuen Förderprogramm will die Universitätsstadt Tübingen illegale Graffiti schnell entfernen und damit das Stadtbild verbessern. Für die Beseitigung illegaler Graffiti an privaten Gebäuden und baulichen Anlagen gewährt die Stadtverwaltung einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro pro Maßnahme. Anträge sind ab sofort möglich, Informationen und das Formular gibt es im Internet unter www.tuebingen.de/graffitibeseitigung.
Bei Gebäuden in der Altstadt und im Sanierungsgebiet Südliches Stadtzentrum werden 50 Prozent der Kosten übernommen. Außerhalb von Altstadt und Sanierungsgebiet, aber innerhalb des Zentrums sind es 25 Prozent. Das gilt auch für Kulturdenkmäler und stadtbildprägende Gebäude außerhalb des Zentrums. Im Haushaltsplan 2017 stehen Mittel in Höhe von 20.000 Euro für die Graffiti-Beseitigung zur Verfügung.
Zuschüsse beantragen können Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter, die Graffiti durch eine eingetragene Fachfirma beseitigen lassen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zum Antrag gehören das Angebot einer Fachfirma und ein Vorher-Foto mit dem Graffiti. Ausgezahlt wird der Zuschuss nach Eingang der Rechnung und eines Nachher-Fotos des Gebäudes. Maßnahmen durch Eigenleistung sind nicht förderfähig.
www.tuebingen.de/graffitibeseitigung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen