Bewerbungsfrist für den Jugendgemeinderat endet am 23. Oktober
Pressemitteilung vom 17.10.2017
Wer die Interessen der Jugendlichen in der Kommunalpolitik vertreten möchte, kann sich noch bis Montag, 23. Oktober 2017, als Kandidatin oder Kandidat für den Jugendgemeinderat bewerben. Die Bewerbungsfrist endet um 18 Uhr. Zugelassen ist, wer zwischen dem 11. Dezember 1998 und dem 10. Dezember 2005 geboren wurde und somit bis zum Wahlsonntag zwischen zwölf und 18 Jahren alt ist. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Tübingen gemeldet sein. Alle Informationen zur Wahl und der Bewerbungsbogen zum Herunterladen stehen im Internet zur Verfügung.
Die Wahl des Jugendgemeinderats findet an den Tübinger Schulen vom 4. bis 7. Dezember 2017 statt. Letztmöglicher Wahltermin ist am Sonntag, 10. Dezember 2017, im Rathaus. Die erste Sitzung des neuen Jugendgemeinderats ist am Freitag, 15. Dezember 2017.
Der Jugendgemeinderat ist die politische Vertretung aller Tübinger Jugendlichen. Er besteht aus 24 Mitgliedern und wird alle zwei Jahre von allen Zwölf- bis 18-Jährigen im Tübinger Stadtgebiet gewählt. Er arbeitet mit dem Oberbürgermeister zusammen und besitzt im Gemeinderat ein Rede-und Anhörungsrecht sowie ein indirektes Antragsrecht.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen