Bewohnerparkausweise für 2018 kommen
Pressemitteilung vom 01.12.2017
In den kommenden Wochen werden die Bewohnerparkausweise für das Jahr 2018 mit der Post versandt. Mit dem Dokument ist das Parken in dem Parkgebiet möglich, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Alle Tübingerinnen und Tübinger, die bereits 2017 einen solchen Ausweis hatten, bekommen diesen automatisch zugesendet, außer sie haben ihn ausdrücklich abbestellt. Übergangsweise kann bis Ende Januar 2018 auch der Bewohnerparkausweis von 2017 in den Fahrzeugen ausgelegt werden.
Wer bis zum 15. Januar 2018 keinen neuen Ausweis im Briefkasten findet, sollte sich beim Bürgerbüro Stadtmitte melden. Falls die Angaben auf dem neuen Bewohnerparkausweis nicht mehr aktuell sind, muss ebenfalls das Bürgerbüro Stadtmitte informiert werden. Wer einen Bewohnerparkausweis zugestellt bekommt und ihn 2018 nicht benötigt, kann ihn bis einschließlich 24. Januar 2018 kostenlos beim Bürgerbüro Stadtmitte zurückgeben. Der Parkausweis muss nicht persönlich zurückgebracht werden; es ist auch möglich, ihn in den Briefkasten des Bürgerbüros einzuwerfen. Bei Rückgabe nach dem 24. Januar erfolgt keine Gebührenrückerstattung. Die Jahresgebühr beträgt
30 Euro.
www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen