Tübinger Schöffen gesucht: Interessierte können sich bis 3. April bewerben
Pressemitteilung vom 16.02.2018
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Strafrechtspflege gewählt. Das sind ehrenamtliche Richter, die an den Amtsgerichten und Landgerichten als Vertretung des Volkes an der Strafrechtsprechung teilnehmen. Sie tragen dieselbe Verantwortung für das Urteil wie Berufsrichter, bringen die öffentliche Auffassung von Schuld und Strafe in das Strafverfahren ein und tragen so zu einer unabhängigen und bürgernahen Justiz bei. Die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023.
Die Vorauswahl der Schöffinnen und Schöffen für Erwachsenenstrafverfahren trifft der Gemeinderat. Hierfür werden im Stadtgebiet geeignete Frauen und Männer gesucht. Die endgültige Auswahl trifft der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Tübingen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis Dienstag, 3. April 2018, bewerben. Alle Gemeinderatsfraktionen haben eine Ansprechperson benannt. Sie helfen gerne weiter, ebenso wie die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung. Die Kontaktdaten, Bewerbungsformulare und weitere Informationen sind auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/schoeffenwahl zu finden.
Das Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Wer zum Richten über Menschen berufen wird, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch dann bewahrt werden können, wenn Angeklagte aufgrund ihres Verhaltens in der Verhandlung oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder sie die öffentliche Meinung bereits vorverurteilt hat.
www.tuebingen.de/schoeffenwahl
Pressemitteilung der Universitätsstadt Tübingen