Tübingen fördert sozialen Wohnraum im Bestand
Pressemitteilung vom 08.03.2018
Wer bestehenden Wohnraum in Sozialwohnungen umwandelt, kann jetzt von Stadt und Land bis zu 100.000 Euro kassieren. Dazu hat die Universitätsstadt ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es ergänzt das bereits bestehende Landesprogramm zur Förderung von Belegungsbindungen. Für Vermieter wird es dadurch noch attraktiver, Menschen in Tübingen mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die Zielgruppe ist groß, denn 40 bis 45 Prozent der Tübinger Haushalte haben mittlerweile Anspruch auf eine Sozialwohnung. Dazu gehören viele Familien mit durchschnittlichem Einkommen, die aufgrund der hohen Mieten in Tübingen einen Wohnberechtigungsschein beantragen können.
Wer sich als Vermieter verpflichtet, Wohnraum für einen bestimmten Zeitraum zu 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermieten, kann die Prämie zu Beginn des Mietverhältnisses einstreichen. Dabei gilt: Je länger die künftige Bindung, desto höher die Prämie. Die Miete darf in dem gebundenen Zeitraum immer nur so weit erhöht werden, dass der Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete gewahrt bleibt.
„Bislang war die Landesförderung für den Tübinger Wohnungsmarkt nicht attraktiv“, erläutern die Wohnraumbeauftragten Julia Hartmann und Axel Burkhardt. „Mit der zusätzlichen städtischen Förderung wollen wir zweierlei erreichen: Für Vermieter wollen wir die Mietausfälle kompensieren, wenn sie ihre Wohnungen günstiger anbieten. Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen haben so eine bessere Chance auf bezahlbaren Wohnraum.“
Das neue Programm könnte für Vermieter unter anderem dann attraktiv werden, wenn eine Sanierung ansteht. Auch die GWG und andere Wohnbaugesellschaften profitieren von der städtischen Komplementärförderung. Die GWG hat sich im Gegenzug verpflichtet, der Stadt Belegungsrechte einzuräumen. Für private Vermieter gilt das nicht; sie können sich ihre Mieter frei aussuchen, sofern diese einen Wohnberechtigungsschein vorweisen können.
Über die Bedingungen für die Förderung informiert die Stadt in einem Merkblatt, das zusammen mit den Antragsformularen von der städtischen Webseite heruntergeladen werden kann. Die Adresse lautet: www.tuebingen.de/wohnraumfoerderung. Beratung und Hilfe bieten die Wohnraumbeauftragten an. Julia Hartmann und Axel Burkhardt sind zu erreichen unter Telefon 07071 204-2281 oder per E-Mail unter wohnraum@tuebingen.de.
www.tuebingen.de/wohnraumfoerderung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen