Jugendschöffen gesucht: Interessierte können sich bis 3. April bewerben
Pressemitteilung vom 09.03.2018
In diesem Jahr werden neben den Schöffinnen und Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht auch Schöffen für das Jugendstrafrecht mit erzieherischen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Jugenderziehung gesucht. Wer Jugendschöffe werden möchte, kann sich bis 3. April 2018 bewerben. Aus allen Bewerbungen stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Tübingen eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und -schöffen auf. Daraus wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts Tübingen die Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtsperiode von 2019 bis 2023.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die als Vertretung des Volkes an der Strafrechtsprechung teilnehmen. Alle Informationen zum Amt und zu den Bewerbungsvoraussetzungen sowie die Bewerbungsunterlagen können auf der städtischen Internetseite www.tuebingen.de/schoeffenwahl heruntergeladen werden. Außerdem kann man sie persönlich abholen in der Rechtsabteilung, Österbergstraße 9, sowie im Bürgeramt, Schmiedtorstraße 4.
www.tuebingen.de/schoeffenwahl
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen