Bewerbungsfrist für Tübinger Jugendschöffen endet am 4. Mai
Pressemitteilung vom 09.04.2018
Die Universitätsstadt Tübingen sucht jeweils 38 geeignete Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich als Jugendschöffen engagieren und so als Vertretung des Volkes an der Strafrechtsprechung mitwirken möchten. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten erzieherische Fähigkeiten und Erfahrungen in der Jugenderziehung mitbringen. Wer Jugendschöffe werden möchte, kann sich noch bis Freitag, 4. Mai 2018, bewerben.
Alle Informationen zum Amt und zu den Bewerbungsvoraussetzungen sowie die Bewerbungsunterlagen können auf der städtischen Internetseite www.tuebingen.de/schoeffenwahl heruntergeladen werden. Außerdem kann man sie persönlich abholen im Foyer des Rathauses am Markt, in der Rechtsabteilung, Österbergstraße 9, sowie im Bürgeramt, Schmiedtorstraße 4.
www.tuebingen.de/schoeffenwahl
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen