Bundesinnenminister Horst Seehofer antwortet OB Palmer
Pressemitteilung vom 27.07.2018
Am 6. Juni 2018 hatte sich Oberbürgermeister Boris Palmer an den Bundesinnenminister gewandt mit dem Appell, eine neue Strategie für den Umgang mit Geflüchteten mit schlechter Bleibeperspektive zu entwickeln. Diese Strategie solle zwei Ziel verfolgen, so Palmer: Zum einen sollten Asylbewerber ohne Anerkennung und Bleibeperspektive, die wiederholt negativ auffallen und das Zusammenleben in den Einrichtungen und den Kommunen massiv stören, zurück in die ANKER-Zentren geschickt werden können.
Andererseits solle Geflüchteten eine Bleibeperspektive eröffnet werden, wenn sie besonders gut integriert seien: „Dafür müsste es im Einwanderungsrecht eine Option geben, abgelehnten Asylbewerbern ein Aufenthaltsrecht einzuräumen, wenn sie die deutsche Sprache erlernt haben, einer Arbeit nachgehen (evtl. beschränkt auf Mangelberufe wie Handwerk und Pflege), unsere Gesetze achten und unsere Gesellschaft respektieren. Besonders hilfreich wäre es, wenn die Kommunen in diesen Fällen einen Antrag an das jeweilige Innenministerium des Landes stellen könnten, ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. Damit würden die Ordnungsbehörden und Sozialarbeiter der Städte und Kreise endlich ein Instrument erhalten, um Leistung zu belohnen.“
In seiner Antwort weist Horst Seehofer darauf hin, dass mit den geplanten ANKER-Zentren eine „Beschleunigung der Asylverfahren“ erreicht werden solle. Zugleich sieht Seehofer genügend Spielraum bei den derzeitigen rechtlichen Regelungen, „um auch in Einzelfällen zu sachgerechten Lösungen zu gelangen“. Er verweist auf die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende nach § 25a des Aufenthaltsgesetzes. Auch unabhängig vom Alter gebe es nach § 25b die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis für geduldete Ausländer, wenn sich diese „nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hätten“.
Anlagen
Schreiben von OB Boris Palmer vom 6. Juni 2018
Schreiben von Minister Horst Seehofer vom 17. Juli 2018
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen