Erfolgreich den 50. Zweitakter abgewrackt
Pressemitteilung vom 17.08.2018
Jubiläum für die Tübinger Abwrackprämie: Der 50. Zweitakter wurde vor wenigen Tagen aus dem Verkehr gezogen und durch ein S-Pedelec ersetzt. Seine Besitzerin hat dafür von der Stadt eine Abwrackprämie in Höhe von 500 Euro bekommen.
Oberbürgermeister Boris Palmer freut sich über die Wirkung des Förderprogramms: „Über 80 Prozent der Förderung betraf die besonders schadstoffträchtigen Zweitakt-Fahrzeuge, die gar keine Abgasnorm oder lediglich die Euro 1-Norm erfüllen. Damit sind die größten Stinker aus dem Verkehr gezogen worden.“ Die anderen Prämien ging an Euro 2- und Euro 3-Fahrzeuge. Als Ersatz für die Zweitakter wurden überwiegend elektrisch-unterstützte Fahrräder angeschafft. Zunehmend findet auch der Umstieg auf E-Roller statt – bisher acht Mal.
Ziel des städtischen Förderprogramms ist es, die Luftqualität zu verbessern und die Elektromobilität zu fördern. Die Abwrackprämie bekommt, wer nachweislich einen alten Zweitakter verschrottet und dafür ein Zweirad mit Elektroantrieb anschafft. Dafür hat der Gemeinderat 25.000 Euro bereitgestellt.
Kleinkraftfahrzeuge mit Zweitaktmotoren verursachen große Mengen an Luftschadstoffen. Das belegen Studien aus der Schweiz. Für sie gelten keine Fahrverbote in Umweltzonen, obwohl sie bei den Standards der Abgasgrenzwerte deutlich den PKWs hinterherhinken. So dürfen Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und Baujahren bis 2005 unbegrenzt Feinstaub ausstoßen (Euro 1-Norm). Bei Stickoxiden ist sogar die 7,5-fache Menge erlaubt wie bei Pkw-Ottomotoren. Deshalb nimmt das kommunale Förderprogramm die alten Zweitakter ins Visier.
Anträge für die Abwrackprämie sind nach wie vor möglich. Anfragen beantwortet die Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz unter Telefon 07071 204-1800 oder per E-Mail an umwelt-klimaschutz@tuebingen.de.
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Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen