Härtere Gangart gegen nächtliche Ruhestörer
Pressemitteilung vom 20.08.2018
Wer in Tübingen nachts zwischen 1 und 6 Uhr beim Lärmen erwischt wird, muss ab sofort mit einer Anzeige und einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. „Bislang haben wir zunächst ermahnt“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Doch nun soll damit Schluss sein. Schon wer zum ersten Mal beim Grölen oder mit einem laut aufgedrehten Lautsprecher erwischt wird, muss zahlen. Die Stadt hat dazu künftig auch die personellen Möglichkeiten. Auf Antrag der AL/Grünen-Fraktion und nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbefragung in Tübingen wird die Zahl der Nachtstreifen von vier auf acht Mitarbeiter verdoppelt.
„Unsere Mitarbeiter machen einen hervorragenden Job“, sagt der Oberbürgermeister. 2008 wurde in Tübingen die kommunale Nachtstreife ins Leben gerufen. Gesucht – und gefunden – wurden damals zwei qualifizierte Persönlichkeiten für die nicht einfache Aufgabe. Sie sollten unnötigem Lärm und einer Vermüllung des öffentlichen Raumes entgegenwirken. Das Kooperationskonzept mit der Polizei hat gegriffen: Regelmäßige Kontrollen und der konsequente Vollzug der städtischen Polizeiverordnung haben dazu beigetragen, die Lebensqualität in der Innenstadt für die Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern.
Zwei Jahre nach Einführung der Ordnungspartnerschaft berichtete die Verwaltung dem Gemeinderat, dass die Nachtstreifen ihre Wirkung zeigten und so eine wesentliche Verbesserung der Situation erreicht werden konnte. Dies belegten die vielen Hinweise aus der Bevölkerung, dass es besser geworden sei und sich die Menschen in ihren Sorgen ernst genommen fühlen. 2012 wurde der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) mit zwei weiteren Mitarbeitern verstärkt, um den wachsenden Aufgaben besser gerecht zu werden.
Dennoch spielen nächtlicher Lärm und Müll in der öffentlichen Wahrnehmung insbesondere in der warmen Jahreszeit immer noch eine große Rolle. Das geänderte Freizeitverhalten und eine Zunahme von Vergnügungsstätten wie in der Haaggasse oder in der Mühlstraße tragen in der letzten Zeit zu einer Verschärfung des Problems bei. Die erneute Verdoppelung der Kräfte von vier auf acht Nachtstreifen soll nun Abhilfe schaffen.
„Wir appellieren an die Einsicht der Feiernden, scheuen uns aber nicht, die kommunale Polizeiverordnung noch konsequenter als bisher umzusetzen“, sagt der Oberbürgermeister. Die Polizeiverordnung sieht übrigens Bußgelder in Höhe von fünf bis 5.000 Euro vor.
www.tuebingen.de/polizeiverordnung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen