Wander- und Fahrradweg unterhalb von Schloss Roseck gesperrt
Pressemitteilung vom 03.09.2018
Der Eigentümer von Schloss Roseck hat den südlich um Schloss Roseck führenden Wander- und Fahrradweg jetzt für den Durchgang gesperrt. Der Weg gehört zu seinem Privateigentum und ist seit Jahrzehnten nicht mehr als öffentlicher Weg gewidmet. Anlieger können jedoch zu ihren Grundstücken gelangen.
Allen anderen bisherigen Nutzern steht weiterhin der andere Weg offen, der nördlich um das Schloss herumführt. Dazu zählt der landwirtschaftliche Verkehr zu Grundstücken, die nicht am südlichen Weg liegen, ebensowie alle Wanderer und Radfahrer.
Schloss Roseck mit vielen umgebenden Wegen sowie großen landwirtschaftlichen Flächen wurde 2014 von einem privaten Eigentümer zu Wohnzwecken erworben. Erfreuliches Ergebnis intensiver Verhandlungen der Stadt mit dem Eigentümer ist, endlich und langfristig klare Eigentums- und Rechtsverhältnisse für alle Wege und Flächen um Schloss Roseck zu bekommen. Zudem werden derzeit hochwertige, vom neuen Eigentümer privat finanzierte Sanierungsarbeiten am denkmalgeschützten Schloss vorbereitet. Eine Baugenehmigung dazu liegt bereits vor. Damit kann die Schlossanlage langfristig gesichert werden.Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen