Veröffentlichung von Einwohnerdaten im Adressbuch: Widerspruch rechtzeitig einlegen
Pressemitteilung vom 10.09.2018
Tübinger Bürgerinnen und Bürger, die nicht mit Name und Adresse im Tübinger Adressbuch 2019 aufgeführt werden wollen, müssen dies der Stadtverwaltung bis Mitte Oktober 2018 schriftlich oder persönlich mitteilen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Personen, die bereits im Adressbuch 2017/2018 nicht genannt werden wollten und der Datenweitergabe widersprochen haben, werden automatisch auch in der Ausgabe 2019 nicht veröffentlicht.
Ein mündlicher Widerspruch kann nur persönlich erklärt werden und ist durch Unterschrift zu dokumentieren, ein telefonischer Widerspruch ist nicht möglich. Zuständig für die Eintragung des Widerspruchs sind das Bürgerbüro Stadtmitte in der Schmiedtorstraße 4, die Bürgerbüros in Derendingen und Lustnau sowie alle Verwaltungsstellen in den Stadtteilen. Für den schriftlichen Widerspruch muss das Formular „Übermittlungssperre der Melderegisterdaten“ verwendet werden. Es ist auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/widerspruch_melderegister abrufbar.
Das Tübinger Adressbuch wird alle zwei Jahre neu aufgelegt und kann im Handel und beim Bürgerbüro Stadtmitte erworben werden. Es enthält ein Behörden- und Gewerbeverzeichnis, Informationen zur Stadtverwaltung und Stadtgeschichte und listet die Einwohnerinnen und Einwohner Tübingens nach Straßen und Namen geordnet auf. Das neue Adressbuch 2019/2020 erscheint Ende 2018.
Das Einwohnerverzeichnis basiert auf dem Melderegister der Universitätsstadt Tübingen. Aufgenommen werden alle Personen mit Hauptwohnsitz in Tübingen, die am Stichtag 31. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eingetragen werden Vor- und Familienname, akademischer Grad und Anschrift. Diese Daten darf die Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz zur Veröffentlichung in einem Adressbuch oder in ähnlichen Nachschlagewerken übermitteln.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen