Gespräch zur Entwicklung des Gebiets Aischbach II
Pressemitteilung vom 11.10.2018
Gemeinsame Presseerklärung der Kreishandwerkerschaft und der Stadtverwaltung
Der Beschluss des Tübinger Gemeinderats, der Firma BFO eine Option für ein Grundstück im künftigen Baugebiet Aischbach II einzuräumen, hat Irritationen ausgelöst. Darüber sprachen Oberbürgermeister Boris Palmer und Thorsten Flink, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft WIT am Mittwoch, 10. Oktober 2018 im Tübinger Rathaus mit Kreishandwerksmeister Norbert Schnitzler und Gerold Imhof, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft.
Das Gesprächsergebnis lässt sich in den folgenden fünf Punkten zusammenfassen:
- Die Kreishandwerkerschaft akzeptiert die Entwicklung der Firma BFO auf der dafür vorgesehenen Teilfläche des künftigen Baugebiets. Sie erhebt nicht den Anspruch, dass das ganze Gebiet für Handwerksbetriebe reserviert werden muss.
- Die Kreishandwerkerschaft erwartet im Gegenzug zur Bereitschaft, die knappen Flächen mit der Firma BFO zu teilen, dass für die Erweiterung des Handwerkerparks circa 10.000 Quadratmeter Gewerbefläche zur Verfügung gestellt werden. Die von der Stadt als Option dargestellte Erweiterung der städtischen Betriebe (KST) müsste dann andernorts realisiert werden. Der Oberbürgermeister sagte zu, dass für den Fall, dass ein Konflikt zwischen den Flächenansprüchen der KST und des Handwerks entsteht, dem Handwerk Vorrang eingeräumt wird. Die Kreishandwerkerschaft ist für den Fall, dass Handwerksbetriebe bislang von den KST genutzte Flächen als vollwertigen Ersatz für ein Baugrundstück im geplanten Baugebiet annehmen, auch mit dieser Lösung zur Realisierung des Ziels von circa 10.000 Quadratmetern gewerblicher Baufläche einverstanden und könnte dann eine flächengleiche Erweiterung der KST im geplanten Baugebiet akzeptieren.
- Die Kreishandwerkerschaft fordert, dass von der möglichen Genehmigung von Wohnungsbau im Rahmen des Projekts von BFO keinerlei Einschränkungen auf die Nutzbarkeit der Erweiterungsflächen des Handwerkerparks und des bestehenden Handwerkerparks für Handwerksbetriebe entstehen dürfen. Der Oberbürgermeister sagt zu, dass der Bebauungsplan rechtssichere Vorkehrungen gegen solche Einschränkungen treffen muss. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Wohnnutzung für die Firma BFO nicht genehmigt werden.
- Die Stadt wird im Jahr 2019 ein Optionsverfahren für die Flächen zur Erweiterung des Handwerkerparks durchführen, in das die Kreishandwerkerschaft aktiv eingebunden wird.
- Die Stadt prüft im Rahmen des anstehenden Bebauungsplanverfahrens, welche Möglichkeiten zur Erweiterung/Aufstockung im bestehenden Gebiet des Handwerkerparks bestehen und unterstützt entsprechende Vorhaben im Rahmen des Zulässigen.
Zusammenfassend stellen Kreishandwerksmeister und Oberbürgermeister fest: „Das Gespräch hat sich gelohnt. Wir konnten die entstandenen Missverständnisse und Irritationen ausräumen und Verständnis für den jeweils anderen Standpunkt schaffen. Damit können wir in gegenseitigem Vertrauen weiter arbeiten. Dies und die getroffene Vereinbarung werden es uns ermöglichen, das Beste für die Handwerksbetriebe und die Stadt zu erreichen.“
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen