Winterdienst in Tübingen
Pressemitteilung vom 06.12.2018
Die Universitätsstadt Tübingen ist gut auf den Winter vorbereitet: Die Salz- und Splittlager sind gefüllt, für Privathaushalte gibt es kostenlosen Splitt zum Streuen. Den 94 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalen Servicebetriebe (KST) stehen für den winterlichen Einsatz 18 Fahrzeuge zur Verfügung. Bei der Handstreuung werden sie in diesem Winter von zwei externen Firmen unterstützt. Die Räumteams arbeiten in zwei Schichten von Montag bis Samstag zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr abends und am Sonntag von 5 bis 21 Uhr. Bei Bedarf halten sie zusätzlich nachts zwischen 21 und 4 Uhr die Strecken der wichtigsten Nachtbuslinien und die Klinikzufahrten frei.
Fahrbahnen und Gehwege
Da nicht alle Tübinger Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig geräumt und gestreut werden können, werden die Straßen in Dringlichkeitsstufen eingeordnet und nacheinander abgearbeitet – wenn nötig und möglich, auch mehrfach am Tag: Zunächst räumen die Fahrer die Hauptdurchgangsstraßen und Klinikzufahrten. Danach kommen die Straßen mit Busverkehr und großem Gefälle an die Reihe, und als letztes sind die Wohnstraßen dran. Ein Streuplan zeigt, welche Straßen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen geräumt und gestreut werden und welchen Dringlichkeitsstufen sie angehören. In der Altstadt werden die wichtigsten Straßen und Plätze geräumt und gestreut. Gehwege, die zu keinem privaten Gebäude gehören, werden je nach Breite und Zugänglichkeit von den KST mit kleineren Räumfahrzeugen oder von Hand geräumt.
Die KST arbeiten fast ausschließlich mit Streusalz, nutzen dabei aber modernste Technologie: Entweder sie verwenden Feuchtsalz – das bedeutet, die Salzkörner werden angefeuchtet und haften so besser auf der Straßenoberfläche – oder Salzsole, mit deren Verwendung der Salzverbrauch noch geringer ist. Die KST haben 700 Tonnen Auftausalz eingelagert und erhalten bei Bedarf zusätzliche 300 Tonnen auf Abruf. Wenn der Winter nicht allzu streng wird, reicht das Salz ohne weitere Nachbestellung.
In Park- und Gartenanlagen und auf Fußwegverbindungen, die keine Gefahrenstellen darstellen, verwenden die KST kein Salz. Hier streuen sie Splitt auf die Fußwege und räumen dann nur. Dadurch wird die Rutschgefahr bei Schnee und Eisglätte reduziert. Dennoch ist gerade auf diesen Strecken im Winter Vorsicht geboten. Die KST hat insgesamt 150 Tonnen Splitt eingelagert und kann bei Bedarf auch kurzfristig neuen Splitt beziehen.
Für Radfahrende räumen und streuen die KST die Fahrrad-Hauptrouten. Welche Radwege von Schnee und Eis befreit werden, zeigen der Räumplan für die Gesamtstadt und der Räumplan für die Altstadt. Der Rittweg nach Bebenhausen wird nicht den ganzen Winter gesperrt, sondern nur bei Eisglätte und Schnee. Er wird immer dann wieder geöffnet, wenn für ein bis zwei Wochen besseres Wetter vorhergesagt wird.
Räum- und Streupflicht für Bürgerinnen und Bürger
In Tübingen sind Geschäfts- und Privathaushalte verpflichtet, selbst zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Gehwege, Fußwege, Staffeln und alle anderen Flächen mit öffentlichem Fußgängerverkehr, die an das Grundstück angrenzen. Auch Gehwege an Bushaltestellen ohne Wartehäuschen müssen von den Anwohnern geräumt und bestreut werden. Wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind sowie in verkehrsberuhigten Bereichen sind die Anwohner verpflichtet, einen 1,5 Meter breiten Fahrbahn-Streifen für die Fußgänger zu räumen und zu streuen. Alle Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 21 Uhr.
Kostenloser Splitt
Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Streupflicht zu unterstützen, haben die KST 18 Splitthaufen im Stadtgebiet eingerichtet. Dort kann das Streumaterial kostenlos abgeholt werden. Alle Standorte sind vor Ort ausgeschildert und in einer Übersichtskarte eingezeichnet, die im Internet zu finden ist unter www.tuebingen.de/winterdienst.
Die meisten Splitthaufen liegen im Freien. Daher ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig vor einer längeren Frostperiode mit Streumaterial einzudecken. Vor Wind und Wetter geschützt ist der Splitthaufen beim Bauhof im Schwärzlocher Täle, sodass dort bei jeder Witterung Streumaterial abgeholt werden kann. Außerdem empfiehlt es sich, einen ausreichenden Vorrat anzulegen, da die KST die Splitthaufen im Laufe des Winters nicht mehr auffüllen können. Einzige Ausnahme ist der Bauhof im Schwärzlocher Täle. Dort stellen die KST außerhalb des Betriebsgeländes entlang der Bahnlinie solange wie möglich Splitt bereit.
Auftausalze oder andere umweltschädliche Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Ihr Einsatz ist nur in Ausnahmen gestattet: zum Beispiel wenn starke Glätte nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Die Räum- und Streupflicht ist in der Satzung Streupflicht festgelegt.
Streupläne, Standorte für Splitt und Informationen zur Räum- und Streupflicht stehen auf der städtischen Internetseite zur Verfügung.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen