Tübingen erhebt Steuer auf Einwegverpackungen
Pressemitteilung vom 20.12.2018
Als bundesweit erste Kommune will die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen erheben. Diesen Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat am Donnerstag, 20. Dezember 2018, gefasst. „In Tübingen packen wir das Übel an der Wurzel. Indem wir die Produktion von Müll teurer machen, beseitigen wir finanzielle Fehlanreize. Einwegverpackungen dürfen nicht billiger sein als Mehrweg-Pfandsysteme“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.
In den kommenden Monaten erarbeitet die Stadtverwaltung einen Vorschlag für eine Satzung über eine örtliche Verbrauchssteuer. Diese sollen Geschäfte, Cafés und Imbissbuden im Tübinger Stadtgebiet zahlen, die Einwegverpackungen von Speisen und Getränken für den sofortigen Verzehr abgeben. Darunter fallen unter anderem Coffee-to-go-Becher, Salat-Bowls, Nudel-Boxen und Pizzakartons. Allein von 2016 auf 2017 sind die Kosten für die Müllbeseitigung im öffentlichen Raum um rund 50.000 Euro gestiegen.
Zugleich unterstützt die Stadtverwaltung Alternativen zu Einwegverpackungen. Dazu gehören das Mehrweg-Trinkbechersystem „KeepCup“ und der neue Mehrweg-Pfandbecher „ReCup“. Für 2019 ist die Einführung eines Mehrweg-Eisbechers geplant. Außerdem erarbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Betrieben ein Konzept für Mehrwegverpackungen und Mehrweggeschirr.
Weitere Informationen
www.tuebingen.de/ratsdokumente/vorlage/383/2018
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen