Platzvergabe für das Kindergartenjahr 2019/2020
Pressemitteilung vom 06.02.2019
Noch bis Ende Februar können Eltern ihre Kinder für die erste Runde des Vergabeverfahrens für das neue Kindergartenjahr 2019/2020 anmelden. Dann werden die Plätze in städtischen Kindertagesstätten und in Einrichtungen freier Träger für die Zeit ab September vergeben. Anmeldungen nach dem 28. Februar landen automatisch im Nachrückverfahren.
Zunächst sind die Plätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren an der Reihe, danach die Plätze für Kinder unter drei Jahren. Das hat den Vorteil, dass freiwerdende Plätze von Kindern, die von der Krippe in den Kindergarten wechseln, sofort neu vergeben werden können. Dabei gelten folgende Termine:
Kindergartenplätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren (Ü3)
Von Montag, 1. April, bis Freitag, 26. April 2019, versenden die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre Zu- und Absagen. Bis spätestens Freitag, 10. Mai, müssen die Eltern rückmelden, welchen Platz sie in Anspruch nehmen wollen.
Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren (U3)
Von Dienstag, 23. April, bis Freitag, 17. Mai 2019, versenden die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre Zu- und Absagen. Bis spätestens Freitag, 31. Mai, müssen die Eltern rückmelden, welchen Platz sie in Anspruch nehmen wollen.
Vergabe und Rückmeldung
Die Betreuungsplätze in den städtischen Kinderhäusern vergibt die zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK). Einrichtungen in freier Trägerschaft vergeben ihre Plätze selbst. Eltern können nach Erhalt eines Platzangebotes sofort zusagen. Sie können aber auch warten, bis sie von allen angefragten Einrichtungen Bescheid bekommen. Der angebotene Platz bleibt bis zum Ende der Rückmeldefrist für sie reserviert.
So geht es weiter
Wer einen Ü3-Platz angenommen hat, sollte sofort die bisherige Krippe darüber informieren, zu welchem Termin das Kind wechselt. Nur so kann der Krippenplatz zügig weitervermittelt werden. Wer bis zum 26. April (für die Ü3-Plätze) oder 17. Mai (für die U3-Plätze) von keiner der angefragten Einrichtungen einen Platz angeboten bekommt, sollte sich an die ZAK wenden, damit eine Alternative gefunden werden kann. Das Nachrückverfahren für alle, die keinen Platz in der ersten Runde erhalten oder sich nach dem Stichtag angemeldet haben, beginnt am 1. Juni.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen