Härtere Gangart gegen Falschparker
Pressemitteilung vom 12.02.2019
Wer in Tübingen verbotswidrig parkt, riskiert ab sofort, dass das Fahrzeug umgehend abgeschleppt wird. „Obwohl innerhalb des Stadtgebietes genügend Parkplätze vorhanden sind, hat die Zahl der Parksünder zugenommen. Die Erfahrungen der letzten Monate haben uns gezeigt, dass Verwarnungen leider nicht ausreichen. Deshalb gehen wir jetzt härter gegen Falschparker in Tübingen vor“, sagt Dr. Daniela Harsch, die Bürgermeisterin für Soziales, Ordnung und Kultur.
Der Abschleppdienst rückt an, sobald die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ein falsch abgestelltes Fahrzeug entdecken, das andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern könnte. Dies trifft zu, wenn jemand unberechtigt auf Behindertenparkplätzen parkt, Geh- und Radwege zustellt, sein Fahrzeug im absoluten Halteverbot, in Feuerwehrzufahrten, in Fußgängerzonen oder Ladezonen abstellt. Auch beim Parken an Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird künftig abgeschleppt, wenn kein Ladevorgang stattfindet. Je nach Ort und Zeit des Abschleppvorgangs muss der Fahrzeughalter Kosten und Gebühren in Höhe von mehreren Hundert Euro zahlen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen