BürgerApp: Code erhalten?
Pressemitteilung vom 25.02.2019
Die Briefe der Stadtverwaltung mit den Zugangscodes für die BürgerApp werden bis einschließlich Dienstag, 26. Februar 2019, zugestellt. Einen Code haben dann alle Einwohnerinnen und Einwohner erhalten, die am 1. Januar 2019 mindestens 16 Jahre alt waren und zu diesem Zeitpunkt in Tübingen mit Erstwohnsitz gemeldet waren. Wer keinen Brief erhalten hat, obwohl diese Kriterien auf sie oder ihn zutreffen, kann sich beim städtischen Beauftragten für Wahlen, Statistik und Datenschutz melden: Telefon 07071 204-1206, E-Mail buergerapp@tuebingen.de.
Wer an der Befragung zu den Standorten für Hallenbad und Konzertsaal nicht per Smartphone, Tablet oder am PC teilnehmen möchte, kann die schriftliche Teilnahme beantragen. Antragsschluss ist Freitag, 8. März 2019, 16 Uhr. Dafür muss man persönlich im 3. Stock im Rathaus (Raum 318 und 319) vorbeikommen oder einen Brief mit folgenden Angaben schicken: vollständiger Name und Vorname, Anschrift und Geburtsdatum. Die Adresse lautet: Universitätsstadt Tübingen, Beauftragter für Wahlen, Statistik und Datenschutz, Am Markt 1, 72070 Tübingen. Die schriftliche Teilnahme kann man auch per E-Mail mit den genannten Angaben an buergerapp@tuebingen.de beantragen.
Vom 11. bis 25. März 2019 können 77.000 Einwohnerinnen und Einwohner Tübingens ab 16 Jahren an der bundesweit ersten kommunalen Bürgerbefragung per App teilnehmen. Themen sind der Bau eines neuen Hallenbads und eines Konzertsaals in Tübingen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen