Keine Einigung zum Brief an die Eigentümer von Baulücken
Pressemitteilung vom 29.03.2019
Baulücken sollen bebaut werden, um die Wohnungsnot in Tübingen zu lindern. Dies ist ein erklärtes Ziel von Oberbürgermeister Boris Palmer. Deshalb möchte er alle Eigentümer von Baulücken in Tübingen persönlich anschreiben (siehe www.tuebingen.de/ratsdokumente/vorlage/525a/2018).
Nach einer fast zweistündigen Debatte im Verwaltungsausschuss am 18. März 2019 hatte die CDU-Fraktion vorgeschlagen, diesen Briefentwurf so zu überarbeiten, dass sich der gesamte Gemeinderat dahinter stellen kann. Oberbürgermeister Palmer hatte sich darüber sehr erfreut gezeigt. Zu einer Überarbeitung des Briefs sei er gerne bereit, jedoch auf der politischen Grundlage von §176 des Baugesetzbuchs. Einen Brief ohne Bezug zu Baugeboten werde er nicht mittragen. Dies hatten alle Sprecher im Verwaltungsausschuss akzeptiert.
Das Gespräch von OB Palmer und Vertretern der Fraktionen fand am Donnerstag, 28. März 2019, im Anschluss an die Gemeinderatssitzung statt. „Dabei hat sich gezeigt, dass die Fraktionen von CDU, Tübinger Liste und FDP einen Brief an die Eigentümer von Baulücken nur in der Form eines dringlichen Appells mittragen wollten, die Grundstücke angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum in der Stadt zur Bebauung zu nutzen. Einen Verweis auf den §176 des Baugesetzbuches wollten die drei Fraktionen zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufnehmen“, bedauert Boris Palmer.
Auf dieser Basis war keine Einigung über einen Text möglich. Damit kann der Brief nicht mit einhelliger Unterstützung des Gemeinderates verschickt werden. Oberbürgermeister Palmer kündigte daher zum Ende des Gesprächs mit den Fraktionsvertretern an, dass er den Text nun in eigener Verantwortung fertigstellen und zügig verschicken werde.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen