Wahlbenachrichtigungen werden versandt
Pressemitteilung vom 15.04.2019
Vom 17. bis 30. April 2019 verschickt die Stadt die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 26. Mai. Die Wahlbenachrichtigung informiert rund 69.000 Bürgerinnen und Bürger in Tübingen darüber, an welcher Wahl sie teilnehmen dürfen und wo das zuständige Wahllokal ist. Ein Antrag auf Briefwahl ist ebenfalls dabei. Grundlage für die Wahlbenachrichtigungen sind alle Änderungen im Melderegister bis zum 1. April 2019. Wenn sich danach noch wahlrelevante Änderungen ergeben, wird eine korrigierte, zweite Wahlbenachrichtigung versandt. Dies kann bei Umzügen zwischen dem 1. und 14. April der Fall sein oder bei Staatsangehörigen aus anderen Ländern der EU, die erst nach dem 1. April beantragt haben, in Deutschland zu wählen.
Wer sich nach dem 14. April mit Hauptwohnsitz in Tübingen anmeldet, muss entweder am Wahltag im bisherigen Wahllokal wählen oder in der früheren Heimatgemeinde Briefwahl beantragen. Alternativ können diese Personen bis zum 5. Mai 2019 bei der Meldebehörde schriftlich beantragen, dass sie in Tübingen wählen dürfen. Ein Formular dafür gibt es bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen sowie in den Verwaltungsstellen der Ortsteile.
Wer keinen festen Wohnsitz hat, sich aber für gewöhnlich in Tübingen aufhält, kann ebenfalls bis zum 5. Mai beantragen, sich in das Wählerverzeichnis für die Europawahl eintragen zu lassen. Personen, die innerhalb von Tübingen umgezogen sind und sich nach dem 14. April 2019 ummelden, bleiben in ihrem alten Wahllokal wahlberechtigt; eine Wahlteilnahme im neuen Wahllokal ist für sie auch auf Antrag nicht möglich.
Briefwahl
Für den Antrag auf Briefwahl gibt es folgende Möglichkeiten:
- schriftlich mit Hilfe des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- im Internet unter www.tuebingen.de/wahlen. Dafür ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich.
- persönlich ab Montag, 29. April 2019, beim Wahlamt, Rathaus, Am Markt 1, bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau, Derendingen und bei den Verwaltungsstellen
- per E-Mail an wahlen@tuebingen.de mit folgenden Angaben: der vollständige Name, die Anschrift in Tübingen, das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald alle Stimmzettel vorliegen. Dies ist voraussichtlich ab Ende April der Fall.
Unterlagen für die Kommunalwahl
Die Stimmzettel für die Gemeinde-, Kreistags- und Ortschaftsratswahl sind sehr umfangreich. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Stimmzettel für diese Wahlen vorab an alle Wahlberechtigten versandt werden müssen – auch an diejenigen, die keine Briefwahl beantragt haben. Die Verwaltung rechnet damit, dass der Versand der Stimmzettel an diesen Personenkreis ab dem 7. Mai 2019 erfolgt.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen