Europawahl 2019: Menschen unter Vollbetreuung können Wahlberechtigung beantragen
Pressemitteilung vom 24.04.2019
Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten können erstmals an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Betroffen sind körperlich oder geistig behinderte Menschen sowie demente Patienten unter Vollbetreuung als auch Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Um ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen die Betroffenen mit Wohnsitz in Tübingen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis in Tübingen beantragen. Der Antrag muss bis spätestens Sonntag, 5. Mai 2019, bei der Stadtverwaltung eingehen. Das Formular liegt beim Bürgerbüro Stadtmitte, Lustnau und Derendingen sowie in den Verwaltungsstellen aus. Für die Kommunalwahlen, die am selben Tag stattfinden, sind die Personen auf Beschluss des Landtags erstmals automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, ein gesonderter Antrag dafür ist nicht erforderlich.
Wer diese Frist verpasst, kann – wie jeder Wahlberechtigte – auch danach noch Beschwerde gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. Wird dem Einspruch stattgegeben, kann die Person auch dann noch in das Verzeichnis aufgenommen werden. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind vom 6. bis 10. Mai 2019 persönlich möglich im Rathaus am Markt, 3. Stock, Raum 319.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen